In der nachstehenden Tabelle sind die Komponenten des aufsichtsrechtlichen Kern- und Ergänzungskapitals der für aufsichtsrechtliche Zwecke konsolidierten Gesellschaften zum 31. Dezember 2004 nach den BIZ-Richtlinien aufgeführt:
| Kernkapital (in Mio €) | 31.12.2004 |
| Stammaktien | 1.392 |
| Kapitalrücklage | 11.147 |
| Gewinnrücklagen, Eigene Aktien im Bestand, Verpflichtung zum Erwerb Eigener Aktien, Rücklagen aus aktienbasierter Vergütung, Anpassungen aus der Währungsumrechnung | 14.277 |
| Anteile in Fremdbesitz | 548 |
| Nicht kumulative Vorzugsaktien | 2.520 |
| Sonstiges (Einlagen stiller Gesellschafter) | 525 |
| In Abzug gebrachte Posten (überwiegend Goodwill und Steuereffekt aus der „Available for Sale“-Bewertung) |
– 11.682 |
| Kernkapital insgesamt | 18.727 |
| Ergänzungskapital (in Mio €) | 31.12.2004 |
| Unrealisierte Gewinne aus notierten Wertpapieren (45% angerechnet) | 788 |
| Sonstige Wertberichtigungen für inhärente Risiken | 453 |
| Kumulative Vorzugsaktien | 762 |
| Nachrangige Verbindlichkeiten, sofern nach BIZ anrechenbar | 7.882 |
| Ergänzungskapital insgesamt | 9.885 |
Zu den für aufsichtsrechtliche Zwecke konsolidierten Gesellschaften zählen nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes alle Tochtergesellschaften, die als Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen sowie als Unternehmen, welche dem Konzern bankbezogene Hilfsdienste bereitstellen, gelten. Davon ausgeschlossen sind Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften sowie Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

