Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen sind für uns vor allem das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex, der zuletzt im Juni 2005 um Empfehlungen ergänzt wurde, die insbesondere die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats stärken. Da unsere Aktie auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir zudem den entsprechenden US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange (NYSE). Unser Corporate-Governance-Beauftragter im Vorstand, Clemens Börsig, hat die Umsetzung und Einhaltung der Corporate-Governance-Standards überwacht und dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2005 darüber berichtet.

Durch unsere Corporate Governance stellen wir eine verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Deutschen Bank sicher. Vier Elemente sind dafür kennzeichnend: gute Beziehungen zu den Aktionären, eine effektive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, ein erfolgsorientiertes Vergütungssystem sowie eine transparente Rechnungslegung und zeitnahe Berichterstattung.

Beziehungen zu den Aktionären. Die Aktionäre sind gesetzlich an grundlegenden Entscheidungen der Bank wie Satzungsänderungen, der Ausgabe neuer Aktien und wesentlichen Strukturveränderungen beteiligt. Die Deutsche Bank hat nur eine einzige Gattung von Aktien, die alle das gleiche Stimmrecht verbriefen. Um unseren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, unterstützen wir den Einsatz elektronischer Medien bei der Hauptversammlung. Insbesondere können Weisungen zur Stimmrechtsausübung über das Internet erteilt werden. Unser One-Voice Committee sorgt für eine frühzeitige und einheitliche Information der Öffentlichkeit.