Teil des Konzernabschlusses zum 31.12.2005, der von KPMG Deutsche Treuhand AG geprüft und testiert wurde.

Das Steuerreformgesetz 2000 schreibt vor, dass Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften mit Wirkung vom 1. Januar 2002 steuerfrei sind. Diese Regelung war im Konzernabschluss 2000 dahingehend zu berücksichtigen, dass die entsprechende latente Steuerverbindlichkeit, die wir im Zusammenhang mit den unrealisierten Gewinnen von nicht festverzinslichen Wertpapieren „Available for Sale“ in der Position kumulierter übriger umfassender Periodenerfolg (Accumulated Other Comprehensive Income, OCI) gebildet hatten, über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung in der Steuerzeile als Ertrag aufgelöst werden musste, obwohl die Gewinne auf Grund des bisher nicht erfolgten Verkaufs der Wertpapiere noch nicht realisiert waren.

Die Auflösung der latenten Steuerverbindlichkeit über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung veränderte den Abzugsposten im OCI nicht. Er ist in Höhe des zum Zeitpunkt der Auflösung der Steuerverbindlichkeit ermittelten Betrags bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Wertpapiere festgeschrieben.

Die nachstehende Tabelle zeigt die unrealisierten Gewinne und die damit zusammenhängenden Effekte aus nicht festverzinslichen Wertpapieren „Available for Sale“ beim DB Investor, der den überwiegenden Teil unserer Industriebeteiligungen hält.


 
in Mrd € 2005 2004 2003 2002 2001
Marktwert 4,1 5,4 6,3 5,3 14,1
Anschaffungskosten 2,2 4,0 4,6 5,0 5,7
Unrealisierter Gewinn im übrigen umfassenden Periodenerfolg 1,9 1,4 1,7 0,3 8,4
Abzüglich latenter Steuern aus Steuersatzänderungen 1999 und 2000 in Deutschland 2,1 2,7 2,8 2,9 5,5
Übriger umfassender Periodenerfolg, netto – 0,2 – 1,3 – 1,1 – 2,6 2,9

Aus diesem Grund kann die bilanzielle Behandlung von Steuersatzänderungen im Zusammenhang mit qualifizierenden Beteiligungen wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis in den Berichtsperioden haben, in denen wir diese Beteiligungen veräußern. Dieser Effekt zeigte sich 2005, 2004, 2003, 2002 und 2001, als wir einen Teil unserer qualifizierenden Beteiligungen veräußerten. Die Gewinne aus den meisten Verkäufen in diesen Jahren waren steuerfrei. Die auf diese Wertpapiere entfallenden latenten Steuern waren zum 31. Dezember 2000 aufgelöst worden. Der dafür ausgewiesene Steueraufwand belief sich auf 544 Mio € für das Geschäftsjahr 2005, 120 Mio € für 2004, 215 Mio € für 2003, 2,8 Mrd € für 2002 und 995 Mio € für 2001.

Die Steuerreform 2004, die im Dezember 2003 verabschiedet wurde, unterwirft ab 2004 bei Kapitalgesellschaften 5% der Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften der Besteuerung, unabhängig von Haltedauer und Beteiligungsquote. Veräußerungsverluste bleiben unverändert steuerlich nicht abziehbar.

Weder die ursprüngliche Auflösung der latenten Steuerverbindlichkeiten noch die unrealisierten Gewinne und Verluste aus Wertpapieren „Available for Sale“ werden beim aufsichtsrechtlichen Kernkapital oder bei der Berechnung unserer bereinigten Eigenkapitalrendite berücksichtigt. Der gesamte Vorgang stellt lediglich eine US GAAP-spezifische Bilanzierungsweise dar, die nach unserer Überzeugung die ökonomischen Realitäten in den Berichtsperioden vor und bei der Realisierung der Effekte aus Steuersatzänderungen durch einen Verkauf nicht zutreffend wiedergibt.

Informationen zu dieser Bilanzierungsmethode sind auch in dem entsprechenden Abschnitt unseres SEC-Berichts nach Form 20-F vom 23. März 2006 dargestellt.