Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen sind für uns vor allem das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex. Da unsere Aktie auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir zudem den betreffenden US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen und Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange (NYSE).

Durch unsere Corporate Governance stellen wir eine verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Deutschen Bank sicher. Vier Elemente sind dafür kennzeichnend: gute Beziehungen zu den Aktionären, eine effektive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, ein erfolgsorientiertes Vergütungssystem sowie eine transparente Rechnungslegung und frühzeitige Berichterstattung.

Änderungen 2006

Zum 3. Mai 2006 hat Rolf-E. Breuer, bis dahin Vorsitzender des Aufsichtsrats, sein Mandat niedergelegt. Sein Nachfolger ist Clemens Börsig, bis dahin Finanz- und Risikovorstand der Bank. Der Aufsichtsrat hat Anthony Di Iorio und Hugo Bänziger zum 4. Mai 2006 zu neuen Mitgliedern des Vorstands bestellt. Anthony Di Iorio hat die Leitung des Finanzwesens (Chief Financial Officer), Hugo Bänziger die des Risikomanagements (Chief Risk Officer) übernommen. Neuer Corporate-Governance-Beauftragter ist das Mitglied des Vorstands Tessen von Heydebreck. Zudem gilt für das Geschäftsjahr 2006 erstmals das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz, so dass wir die von uns bereits seit Jahren praktizierte individualisierte Offenlegung durch weitere Angaben ergänzt haben.