Der Vorstand der Deutschen Bank AG ist für den Konzernabschluss verantwortlich. Dieser wurde in Übereinstimmung mit den Accounting Principles Generally Accepted in the United States of America erstellt und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 292a HGB in der bis zum 9. Dezember 2004 geltenden Fassung zur Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Handelsrecht. Darüber hinaus werden die Publizitätsanforderungen der Europäischen Union erfüllt.
Die Verantwortung für eine zutreffende Rechnungslegung erfordert ein effizientes internes Steuerungs- und Kontrollsystem und eine funktionsfähige Revision. Das interne Kontrollsystem der Deutschen Bank basiert auf schriftlichen Vorgaben zur Aufbau- und Ablauforganisation, einem ausgebauten Risikocontrolling für Adressenausfall- und Marktrisiken sowie der Beachtung der Funktionstrennung. Es bezieht sämtliche Geschäftsvorfälle, Vermögenswerte und die Führung der Bücher ein. Die Revision der Deutschen Bank erfolgt entsprechend den umfangreichen Prüfungsplänen, die alle Bereiche des Konzerns abdecken und auch die Einhaltung der organisatorischen Vorgaben einschließen.
Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung des Konzernabschlusses nach den US-amerikanischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (Auditing Standards Generally Accepted in the United States of America) vorgenommen und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft sowie die Revision der Deutschen Bank hatten ungehinderten Zugang zu sämtlichen Unterlagen, die sie im Rahmen ihrer Prüfungen für die Beurteilung des Konzernabschlusses sowie die Einschätzung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems benötigen.

Josef Ackermann Hugo Bänziger

Tessen von Heydebreck Anthony Di Iorio
Hermann-Josef Lamberti

