Das
Kreditrisiko ist unser größtes Risiko. Wir messen und steuern es anhand der nachstehenden Grundsätze:
- In allen Konzernbereichen werden einheitliche Standards für die jeweiligen Kreditentscheidungen angewandt.
- Die Genehmigung von Kreditlimiten für Geschäftspartner und die Steuerung unserer einzelnen Kreditengagements müssen im Rahmen unserer Portfoliorichtlinien und Kreditstrategien erfolgen.
- Jede Kreditgewährung an einen Geschäftspartner und jegliche materielle Veränderung einer Kreditfazilität (wie zum Beispiel Laufzeit, Sicherheitenstruktur oder wichtige Vertragsbedingungen) ihm gegenüber erfordern die Kreditgenehmigung durch eine angemessene Kompetenzebene.
- Kreditgenehmigungskompetenzen erhalten Mitarbeiter, die über eine entsprechende Qualifikation, Erfahrung und Ausbildung verfügen. Diese Kreditkompetenzen werden regelmäßig überprüft.
- Unsere Kreditengagements gegenüber einer Kreditnehmergruppe fassen wir auf konzernweit konsolidierter Basis zusammen. Als „Kreditnehmergruppe“ betrachten wir Kreditnehmer, die durch mindestens ein von uns festgelegtes Kriterium wie Kapitalbeteiligung, Stimmrecht, offensichtliche Kontrollausübung oder andere Indizien einer Konzernzugehörigkeit miteinander verbunden sind oder gesamtschuldnerisch für sämtliche oder wesentliche Teile unserer gewährten Kredite haften.

