Finanzinstrumente, mittels derer das mit Darlehen, Anleihen oder anderen Risikoaktiva beziehungsweise Marktrisikopositionen verbundene
Kreditrisiko auf als sogenannte Sicherungsgeber auftretende Parteien übertragen wird. Dabei werden die ursprünglichen Kreditbeziehungen der Sicherungsnehmer (die Parteien, welche die Kreditrisiken abgeben) weder verändert noch neu begründet.
