Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Im ersten Quartal 2011 kamen die überarbeitete Fassung von IAS 24, „Related Party Disclosures“ und die Änderungen der IFRS 2010 („Improvements to IFRS 2010“), die für den Konzern relevant sind, erstmalig zur Anwendung. Die Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Neue Rechnungslegungsvorschriften
Die Änderungen zu IFRS 7, „Disclosures – Transfers of Financial Assets“ sowie die Rechnungslegungsvorschriften IFRS 9 und IFRS 9 R, „Financial Instruments“ sind für den Konzern von Bedeutung, waren zum 31. März 2011 aber noch nicht in Kraft getreten und kamen daher bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht zur Anwendung. Der Konzern prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung dieser neuen Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss.