Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts
Die zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente wurden den drei Kategorien gemäß der IFRS-Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts zugeordnet.
Level 1 – mittels notierter Preise in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert direkt von Preisen an aktiven, liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsentativ für das im Inventar des Konzerns zu bewertende ist.
Hierzu zählen hochliquide Schatzanweisungen sowie Derivate, Eigenkapitaltitel und Anleihen, die in sehr liquiden Märkten gehandelt werden.
Level 2 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegenden Zeitwert aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren sämtliche Eingangsparameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann.
Hierzu zählen eine Vielzahl der außerbörslichen Derivate, börsennotierte Investment-Grade Kreditanleihen, einige Credit Defaults Swaps (CDS), eine Vielzahl der forderungsbesicherten Schuldverschreibungen sowie viele der weniger liquiden Aktien.
Level 3 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die ein anderes Bewertungsverfahren benötigen. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat.
Hierzu zählen komplexere außerbörsliche Derivate, notleidende Kredite, hochgradig strukturierte Anleihen, illiquide Asset-backed Securities (ABS), illiquide forderungsbesicherte Schuldverschreibungen (Kassa und synthetisch), Risikopositionen gegenüber Monolineversicherern, Private Equity-Investments, viele gewerbliche Immobilienkredite, illiquide Kredite und einige Kommunalanleihen.
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente1 | |||||||||||
|
31.3.2013 | ||||||||||
in Mio € |
In aktiven Märkten notierte Preise |
Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethode |
Nicht auf Marktdaten basierende | ||||||||
| |||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
| ||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
117.513 |
99.745 |
8.514 | ||||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
21.719 |
675.012 |
12.207 | ||||||||
Sonstige Handelsaktiva |
695 |
20.024 |
4.523 | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
6.910 |
183.788 |
3.814 | ||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
21.914 |
25.868 |
3.711 | ||||||||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
– |
6.0512 |
– | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
168.751 |
1.010.488 |
32.769 | ||||||||
|
|
|
| ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
| ||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
48.028 |
14.382 |
83 | ||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
18.893 |
667.286 |
8.683 | ||||||||
Sonstige Handelspassiva |
173 |
3.263 |
– | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
1 |
116.574 |
1.226 | ||||||||
Investmentverträge4 |
– |
8.115 |
– | ||||||||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
– |
4.1712 |
–1473 | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
67.095 |
813.791 |
9.845 |
Es gab keine signifikanten Transfers von Finanzinstrumenten zwischen Level 1 und Level 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts.
Analyse der Finanzinstrumente mit einem beizulegenden Zeitwert, der mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt wurde, die wesentliche nicht beobachtbare Parameter enthalten (Level 3)
Finanzinstrumente, die der dritten Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts zugeordnet wurden | |||
in Mio € |
31.3.2013 | ||
| |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
| ||
Wertpapiere des Handelsbestands: |
| ||
Schuldtitel staatlicher und quasistaatlicher Emittenten |
743 | ||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
2.647 | ||
Unternehmensschuldinstrumente und andere Schuldtitel |
4.916 | ||
Eigenkapitaltitel |
208 | ||
Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere insgesamt |
8.514 | ||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
12.207 | ||
Sonstige Handelsaktiva |
4.523 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: |
| ||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
3.200 | ||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
614 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
3.814 | ||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
3.711 | ||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
– | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
32.769 | ||
|
| ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
| ||
Wertpapiere des Handelsbestands |
83 | ||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
8.683 | ||
Sonstige Handelspassiva |
– | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen: |
| ||
Kreditzusagen |
446 | ||
Langfristige Verbindlichkeiten |
712 | ||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
68 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
1.226 | ||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
–1471 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
9.845 |
Zu einigen der Finanzinstrumente in der dritten Kategorie bestehen identische oder ähnliche kompensierende Positionen bezüglich der nicht beobachtbaren Parameter. Die diesbezüglichen IFRS-Vorschriften fordern jedoch, dass diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten brutto dargestellt werden.
Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere: In dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts sind bestimmte illiquide Unternehmensanleihen aus Wachstumsmärkten und illiquide strukturierte Unternehmensanleihen enthalten. Darüber hinaus werden hier bestimmte Bestände an Anleihen ausgewiesen, die von Verbriefungsgesellschaften emittiert wurden, sowie durch private und gewerbliche MBS, forderungsbesicherte Schuldverschreibungen und andere ABS. Der Rückgang im Berichtszeitraum ist hauptsächlich auf eine Kombination aus Verkäufen, Abwicklungen und Umklassifizierungen von Vermögenswerten aus der Kategorie 3 in die Kategorie 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Veränderungen in den unbeobachtbaren Eingangsparameter zur Bewertung dieser Instrumente zurückzuführen.
Positive und negative Marktwerte aus derivativen Instrumenten dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts werden auf Basis eines oder mehrerer wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bewertet. Diese nicht beobachtbaren Parameter können bestimmte Korrelationen umfassen, bestimmte langfristige Volatilitäten, bestimmte Raten für vorzeitige Tilgungen sowie bestimmte Kreditrisikoaufschläge und andere transaktionsspezifische Faktoren.
Level-3-Derivate enthalten: kundenspezifische Derivate forderungsbesicherter Schuldverschreibungen, deren zugrunde liegender Referenzpool aus Unternehmensvermögenswerten nicht mit regelmäßig gehandelten Indizes vergleichbar ist, bestimmte Tranchen von Indexkreditderivaten, bestimmte Optionen, deren Volatilität nicht beobachtbar ist, bestimmte Basketoptionen, in denen die Korrelationen zwischen den zugrunde liegenden Vermögenswerten nicht beobachtbar sind, langfristige Zinsoptionen und Fremdwährungsderivate, die sich auf mehrere Währungen beziehen, sowie bestimmte Credit Default Swaps, für die der Kreditrisikoaufschlag nicht beobachtbar ist.
Der Rückgang im Berichtszeitraum wurde sowohl von Verlusten aus Marktbewertungen der Instrumente als auch durch Abwicklungen und Umklassifizierungen von Derivaten aus der Kategorie 3 in die Kategorie 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts aufgrund besser beobachtbarer Eingangsparameter zur Bewertung dieser Instrumente verursacht.
Andere zu Handelszwecken gehaltene Instrumente in der dritten Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts enthaltenen Handelsinstrumenten beinhalten in erster Linie handelbare Kredite, deren Wert anhand von Bewertungsmodellen auf Basis eines oder mehrerer wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bestimmt wird. Level-3-Kredite umfassen illiquide Leveraged Loans und illiquide private und gewerbliche Hypothekendarlehen.
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Vermögenswerte/Verpflichtungen: Bestimmte Unternehmenskredite und strukturierte Verbindlichkeiten, welche unter der Fair Value Option als zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, sind in dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts enthalten. Die Unternehmenskredite werden mithilfe von Bewertungstechniken bewertet, die beobachtbare Kreditrisikoaufschläge, Erlösquoten und nicht beobachtbare Ausnutzungsgrade berücksichtigen. Revolvierende Kreditzusagen werden der dritten Kategorie der Hierarchie zugewiesen, da der Ausnutzungsgrad bei einem Ausfall einen wesentlichen Parameter darstellt, der nicht beobachtbar ist.
Darüber hinaus enthalten bestimmte emittierte Hybridanleihen, die zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden, eingebettete Derivate, die auf Basis wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bewertet wurden. Diese nicht beobachtbaren Parameter umfassen die Korrelationen der Volatilitäten einzelner Aktien. Der leichte Rückgang der Vermögenswerte im Berichtszeitraum beruhte hauptsächlich auf Abwicklungen, während der Rückgang der Verpflichtungen überwiegend auf Umklassifizierungen aus der Kategorie 3 in die Kategorie 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts aufgrund besser beobachtbarer Eingangsparameter zur Bewertung dieser Instrumente zurückzuführen ist.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, wenn es keine angemessenen Vergleichsinstrumente gibt und der Markt als sehr illiquide angesehen wird.
Überleitung der Finanzinstrumente in der Level-3-Kategorie | ||||||||||||||||||||||||
31.3.2013 |
Bestand am Jahres- |
Verän- |
Gewinne/ Verluste insgesamt1 |
Käufe |
Verkäufe |
Emissi- |
Abwick- |
Umklassi- |
Umklassi- |
Bestand am Quartals- | ||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
10.306 |
– |
363 |
381 |
–583 |
– |
–669 |
619 |
–1.903 |
8.514 | ||||||||||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
15.210 |
– |
–811 |
– |
– |
– |
–1.117 |
1.086 |
–2.161 |
12.207 | ||||||||||||||
Sonstige Handelsaktiva |
4.609 |
– |
127 |
152 |
–686 |
56 |
–105 |
649 |
–279 |
4.523 | ||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
3.956 |
– |
198 |
169 |
–128 |
217 |
–544 |
227 |
–281 |
3.814 | ||||||||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
3.940 |
–80 |
742 |
45 |
–57 |
– |
–205 |
246 |
–252 |
3.711 | ||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– | ||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
38.021 |
–80 |
–493,4 |
747 |
–1.454 |
273 |
–2.640 |
2.827 |
–4.876 |
32.769 | ||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
318 |
– |
–1 |
– |
– |
– |
8 |
22 |
–264 |
83 | ||||||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
9.286 |
– |
567 |
– |
– |
– |
–700 |
1.132 |
–1.602 |
8.683 | ||||||||||||||
Sonstige Handelspassiva |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– | ||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
1.417 |
– |
–21 |
– |
– |
61 |
–79 |
92 |
–244 |
1.226 | ||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
–176 |
– |
65 |
– |
– |
– |
19 |
–18 |
–37 |
–147 | ||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
10.845 |
– |
6103,4 |
– |
– |
61 |
–752 |
1.228 |
–2.147 |
9.845 |
Sensitivitätsanalyse von nicht beobachtbaren Parametern
Basiert der Wert eines Finanzinstruments auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern, kann der hierfür zu verwendende Wert dieser Parameter zum Bilanzstichtag aus einer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen ausgewählt werden. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden für diese nicht beobachtbaren Parameter angemessene Werte ausgewählt, die den herrschenden Marktgegebenheiten und dem vorstehend ausgeführten Bewertungskontrollansatz des Konzerns entsprechen. Hätte der Konzern am 31. März 2013 zur Bewertung der betreffenden Finanzinstrumente Parameterwerte zugrunde gelegt, die am äußeren Ende der Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen lagen und zu diesem Zeitpunkt verfügbar waren, hätte sich der ausgewiesene beizulegende Zeitwert um bis zu 3,2 Mrd € erhöht beziehungsweise um bis zu 3,2 Mrd € verringert. Um diese Auswirkungen zu berechnen, bewertet der Konzern bestimmte Finanzinstrumente neu, indem bestmögliche alternative Parameter herangezogen werden, oder nutzt eine Bewertungsmethode, die Wertanpassungen bezüglich der Geld-/Briefspanne berücksichtigt. Die Wertanpassung für Kosten der Vertragsaufhebung basiert auf der Geld-/Briefspanne, die gezahlt werden muss, um eine gehaltene Position in Finanzinstrumenten oder eine Risikokomponente zu schließen, und spiegelt als solche Faktoren wie Illiquidität oder Unsicherheit am Markt wider.
Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen darstellen, die sich aus der relativen Unsicherheit bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten ergeben, deren Bewertung auf nicht beobachtbaren Parametern basiert. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass in der Praxis alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende ihrer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Aus diesem Grund dürften die vorgenannten Schätzwerte bezüglich der Unsicherheitsfaktoren die tatsächlichen Unsicherheitsfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag übertreffen. Ferner sind die vorliegenden Angaben keine Vorhersage oder Indikation für künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.
Für viele der hier berücksichtigten Finanzinstrumente, insbesondere für Derivate, stellen nicht beobachtbare Parameter lediglich eine Teilmenge der Parameter dar, die für die Preisermittlung des Finanzinstruments erforderlich sind. Bei der verbliebenen Teilmenge handelt es sich um beobachtbare Parameter. Daher dürfte der Gesamteffekt für diese Instrumente, der aus der Verschiebung der nicht beobachtbaren Parameter an das äußere Ende ihrer Bandbreite resultiert, im Vergleich zum gesamten beizulegenden Zeitwert relativ gering ausfallen. Für andere Instrumente wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage des Preises für das gesamte Instrument ermittelt. Dies erfolgt beispielsweise durch Anpassung des beizulegenden Zeitwerts eines angemessenen Vergleichsinstruments. Zusätzlich werden alle Finanzinstrumente bereits zu solchen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die Bewertungsanpassungen für die Kosten der Schließung beinhalten und daher bereits die Unsicherheitsfaktoren berücksichtigen, mit denen Marktpreise behaftet sind. Ein in den vorliegenden Angaben ermittelter negativer Effekt aus diesen Unsicherheitsfaktoren wird daher stets das Ausmaß der Auswirkungen übersteigen, das bereits für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts im Konzernabschluss berücksichtigt wird.
Sensitivitätsanalyse von nicht beobachtbaren Parametern1 | ||||
|
31.3.2013 | |||
in Mio € |
Positive Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen |
Negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen | ||
| ||||
Derivate: |
|
| ||
688 |
1.020 | |||
Aktienderivate |
195 |
147 | ||
Zinsderivate |
96 |
151 | ||
Hybride Derivate |
268 |
123 | ||
Sonstige |
91 |
77 | ||
Wertpapiere: |
|
| ||
Schuldtitel |
1.461 |
1.261 | ||
Eigenkapitaltitel |
42 |
61 | ||
Durch Grundpfandrechte und andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
– |
– | ||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft: |
|
| ||
Leveraged Loans |
– |
– | ||
Gewerbliche Kredite |
– |
– | ||
Handelbare Kredite |
336 |
331 | ||
Insgesamt |
3.177 |
3.171 |
Sensitivität gegenüber und Zusammenhänge zwischen nicht beobachtbaren Parametern
Die nicht beobachtbaren Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Level-3-Vermögenswerten sind häufig voneinander abhängig. Ferner bestehen oft dynamische Zusammenhänge zwischen nicht beobachtbaren und beobachtbaren Parametern sowie zwischen den Erstgenannten. Wirken sich diese wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert eines bestimmten Instruments aus, werden sie explizit über Korrelationsparameter erfasst oder alternativ über Bewertungsmodelle und -verfahren überprüft. Basiert ein Bewertungsverfahren auf mehreren Parametern, schränkt die Wahl eines bestimmten Parameters häufig die Spanne anderer Parameter ein. Allgemeine Marktfaktoren (wie Zinssätze, Aktien-, Anleihe- oder Rohstoffindizes und Wechselkurse) können ebenfalls Auswirkungen haben.
Die unten aufgeführte Spanne zeigt den höchsten und niedrigsten Wert, der der Bewertung signifikanter Engagements in der Level-3-Kategorie zugrunde gelegt wird. Diese umfasst die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Instrumente mit geringerer Liquidität. Die unten aufgeführte weite Spanne ist zu erwarten, da bei der Bewertung der verschiedenen Engagementarten eine starke Differenzierung erfolgt, um relevante Marktentwicklungen zu erfassen. Im Folgenden werden die wesentlichen Parameterarten kurz beschrieben und signifikante Zusammenhänge zwischen diesen erläutert.
Kreditparameter werden verwendet, um die Bonität eines Geschäftspartners durch die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit und der daraus resultierenden Verluste zu bewerten. Der Bonitätsaufschlag ist die Hauptkennzahl zur Bewertung der Bonität. Er stellt die Prämie auf das referenzierte Benchmark-Instrument (üblicherweise den LIBOR oder das jeweilige Treasury-Instrument, abhängig vom bewerteten Vermögenswert) oder die im Vergleich zum referenzierten Benchmark-Instrument höhere Rendite dar, die ein Anleiheinhaber als Gegenleistung für den Bonitätsunterschied zwischen dem Vermögenswert und der entsprechenden Benchmark fordern würde. Höhere Bonitätsaufschläge sind ein Zeichen für geringere Bonität und senken den Wert von Anleihen oder Krediten, die vom Kreditnehmer an die Bank zurückzuzahlen sind. Die Erlösquote entspricht einer Schätzung des Betrags, den ein Kreditgeber beim Ausfall eines Kreditnehmers beziehungsweise ein Anleiheinhaber beim Ausfall eines Anleiheemittenten erhalten würde. Eine höhere Erlösquote führt dazu, dass eine Anleiheposition besser bewertet wird, sofern die anderen Parameter unverändert bleiben. Die konstante Ausfallrate (Constant Default Rate – CDR) und die konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen (Constant Prepayment Rate – CPR) ermöglichen eine Bewertung komplexerer Kredite und Schuldtitel. Diese Parameter dienen zur Schätzung der kontinuierlichen Ausfälle bei geplanten Rück- und Zinszahlungen oder zeigen, ob der Kreditnehmer zusätzliche (normalerweise freiwillige) vorzeitige Rückzahlungen vornimmt. Sie sind bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Hypotheken- oder anderen Krediten besonders relevant, die der Kreditnehmer über einen bestimmten Zeitraum zurückzahlt oder vorzeitig zurückzahlen kann, wie Wohnungsbaukredite. Eine höhere CDR hat eine schlechtere Kreditbewertung zur Folge, da der Kreditgeber letztlich eine geringere Rückzahlung erhalten wird.
Zinssätze, Bonitätsaufschläge, Inflationsraten, Wechsel- und Aktienkurse liegen einigen Optionsinstrumenten oder anderen komplexen Derivaten zugrunde, bei denen die Zahlung an den Derivateinhaber von der Entwicklung der zugrunde liegenden Referenzwerte abhängig ist. Volatilitätsparameter beschreiben wesentliche Attribute der Entwicklung von Optionen, indem sie eine Bewertung der Schwankungen bei den Erträgen aus dem zugrunde liegenden Instrument ermöglichen. Diese Volatilität ist ein Indikator für die Wahrscheinlichkeit einer Entwicklung: Eine höhere Volatilität bedeutet eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ergebnis eintritt. Die zugrunde liegenden Referenzwerte (Zinssätze, Bonitätsaufschläge usw.) wirken sich auf die Bewertung von Optionen aus. Sie beschreiben die Höhe der Zahlung, die bei einer Option erwartet werden kann. Daher ist der Wert einer Option vom Wert des zugrunde liegenden Instruments und dessen Volatilität abhängig, die die Höhe und Wahrscheinlichkeit der Zahlung bestimmt. Bei einer hohen Volatilität ist der Wert einer Option höher, da die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ertrags höher ist. Der Optionswert ist ebenfalls höher, wenn die entsprechende Zahlung signifikant ist.
Korrelationen werden verwendet, um Zusammenhänge zwischen zugrunde liegenden Referenzwerten zu beschreiben, wenn ein Derivat oder anderes Instrument mehr als einen Referenzwert hat. Einige dieser Zusammenhänge, zum Beispiel die Korrelation zwischen Rohstoffen sowie die Korrelation zwischen Zinssätzen und Wechselkursen, basieren üblicherweise auf makroökonomischen Faktoren wie den Auswirkungen der globalen Nachfrage auf die Rohstoffpreise oder dem Effekt der Zinsparität auf Wechselkurse. Bei Kreditderivaten und Aktienkorb-Derivaten können spezifischere Zusammenhänge zwischen Kreditreferenzwerten und Aktien bestehen. Kreditkorrelationen werden verwendet, um den Zusammenhang zwischen der Performance mehrerer Kredite zu bewerten. Aktienkorrelationen sollen den Zusammenhang zwischen den Renditen mehrerer Aktien beschreiben. Ein Derivat mit einem Korrelationsrisiko ist entweder eine Kauf- oder eine Verkaufsoption auf das Korrelationsrisiko. Eine hohe Korrelation legt nahe, dass ein starker Zusammenhang zwischen den zugrunde liegenden Referenzwerten besteht. Dadurch steigt der Wert dieser Derivate. Bei einer negativen Korrelation entwickeln sich die zugrunde liegenden Referenzwerte gegensätzlich, das heißt, ein Kursanstieg bei einem zugrunde liegenden Referenzwert führt zu einem Kursrückgang bei dem anderen.
Ein EBITDA („Earnings before interest, taxes, depreciation or amortization“ – Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abgrenzungen) multipler Ansatz kann für die Bewertung weniger liquider Wertpapiere genutzt werden. Bei diesem Ansatz wird der Unternehmenswert einer Gesellschaft geschätzt, indem ein Vielfaches des EBITDA einer vergleichbaren, beobachtbaren Gesellschaft mit dem EBITDA der Gesellschaft, für die eine Bewertung erfolgen soll, multipliziert wird. Hierbei wird eine Liquiditätsanpassung vorgenommen, um dem Unterschied in der Liquidität des notierten Vergleichsunternehmens gegenüber der zu bewertenden Gesellschaft Rechnung zu tragen. Ein höheres Vielfaches eines Unternehmenswerts/EBITDA resultiert in einem höheren beizulegenden Zeitwert.
31.03.2013 |
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
| |||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren |
Signifikante nicht beobachtbare |
Spanne | |||
| ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente: |
|
|
|
|
|
| ||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
|
|
|
|
|
| ||
Mit Gewerbeimmobilien unterlegte Wertpapiere |
270 |
– |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
146 |
1.650 | ||
|
|
|
|
Erlösquote |
47 % |
100 % | ||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
0 % |
9 % | ||
|
|
|
|
Konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen |
0 % |
15 % | ||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
2.377 |
– |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
83 |
3.250 | ||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
80 % | ||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
1 % |
100 % | ||
|
|
|
|
Konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen |
0 % |
20 % | ||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere insgesamt |
2.647 |
– |
|
|
|
| ||
Festverzinsliche Wertpapiere und andere Schuldtitel |
5.707 |
795 |
Kurs |
Kurs |
0 % |
150 % | ||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
10 |
350 | ||
Eigenkapitaltitel |
804 |
– |
Marktansatz |
Kurs/Nettoinventarwert |
80 % |
100 % | ||
|
|
|
|
Unternehmenswert/EBITDA (Vielfaches) |
1 |
14 | ||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten |
9 % |
12 % | ||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
9.536 |
– |
Kurs |
Kurs |
0 % |
127 % | ||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
49 |
2.450 | ||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
9 % |
20 % | ||
|
|
|
|
Erlösquote |
12 % |
60 % | ||
Kreditzusagen |
– |
446 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
17 |
1.900 | ||
|
|
|
|
Erlösquote |
10 % |
80 % | ||
|
|
|
|
Ausnutzungsgrad |
0 % |
100 % | ||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen |
1.868 |
68 |
Kurs |
Kurs |
1 % |
105 % | ||
|
|
|
DCF-Verfahren |
IRR |
3 % |
46 % | ||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente insgesamt:1 |
20.562 |
1.309 |
|
|
|
|
31.03.2013 |
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
| |||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren |
Signifikante nicht beobachtbare |
Spanne | |||
| ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente: |
|
|
|
|
|
| ||
Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
|
|
|
|
|
| ||
Zinsderivate |
3.146 |
2.713 |
DCF-Verfahren |
Zinssatz bei Swaps (bps) |
10 |
935 | ||
|
|
|
|
Zinssatz bei Inflationsswaps |
1 % |
7 % | ||
|
|
|
Optionspreismodell |
Inflationsvolatilität |
0 % |
7 % | ||
|
|
|
|
Zinsvolatilität |
8 % |
89 % | ||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Zinssätzen |
–49 % |
99 % | ||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Basiswerten hybrider Kapitalinstrumente |
–70 % |
100 % | ||
Kreditderivate |
6.985 |
3.073 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
9 |
2.940 | ||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
80 % | ||
|
|
|
Optionspreismodell |
Kreditkorrelation |
13 % |
90 % | ||
Aktienderivate |
848 |
1.430 |
Optionspreismodell |
Aktienvolatilität |
10 % |
99 % | ||
|
|
|
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Indexvolatilität |
10 % |
95 % | ||
|
|
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Korrelation zwischen Indizes |
61 % |
99 % | ||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Aktien |
13 % |
99 % | ||
Devisenderivate |
65 |
247 |
Optionspreismodell |
Volatilität |
1 % |
20 % | ||
Sonstige Derivate |
1.163 |
1.0731 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (bps) |
390 |
1.150 | ||
|
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Langfristige Energiepreise (EUR/MWh) |
31 |
61 | ||
|
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Optionspreismodell |
Korrelation zwischen Rohstoffen |
–30 % |
100 % | ||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente insgesamt: |
12.207 |
8.536 |
|
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Unrealisiertes Ergebnis aus zum Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumenten der Level-3-Kategorie
Die unrealisierten Ergebnisse basieren nicht ausschließlich auf nicht beobachtbaren Parametern, sondern zahlreiche der Parameter, die zur Bewertung der Finanzinstrumente in dieser Kategorie herangezogen werden, sind beobachtbar. Somit basiert die Veränderung der Ergebnisse teilweise auf Veränderungen der beobachtbaren Parameter im Laufe der Berichtsperiode. Viele der Positionen in dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts sind ökonomisch durch Finanzinstrumente abgesichert, die den anderen Kategorien der Hierarchie zugeordnet sind. Die kompensierenden Gewinne und Verluste, die aus den entsprechenden Absicherungsgeschäften erfasst wurden, sind nicht in der folgenden Tabelle reflektiert. Diese beinhaltet gemäß IFRS 13 nur die Gewinne und Verluste, die aus den originären Level-3-Instrumenten resultieren.
in Mio € |
31.3.2013 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
Wertpapiere des Handelsbestands |
343 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
–457 |
Sonstige Handelsaktiva |
122 |
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
268 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
105 |
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
– |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
381 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
Wertpapiere des Handelsbestands |
5 |
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
–710 |
Sonstige Handelspassiva |
– |
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
–55 |
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
–56 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
–816 |
Insgesamt |
–435 |
Erfassung des Handelstaggewinns („Trade Date Profit“)
Soweit in erheblichem Umfang nicht beobachtbare Parameter für Bewertungsmodelle zugrunde gelegt werden, erfolgt die Erfassung des betreffenden Finanzinstruments zum Transaktionspreis und jeglicher am Handelstag ermittelte Gewinn wird abgegrenzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Handelstaggewinne seit Jahresbeginn, die aufgrund der Anwendung wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter für zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente abgegrenzt wurden. Die Bestände setzen sich vorwiegend aus Derivaten zusammen.
in Mio € |
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Bestand am 31.12.2012 |
699 |
Neue Geschäfte während der Periode |
172 |
Abschreibung |
–103 |
Ausgelaufene Geschäfte |
–31 |
Nachträgliche Veränderung der Beobachtbarkeit |
–10 |
Wechselkursveränderungen |
5 |
Bestand am 31.3.2013 |
732 |