Nicht nach IFRS ermittelte finanzielle Messgrößen
Dieses Dokument und auch andere Dokumente, die der Konzern veröffentlicht hat oder gegebenenfalls veröffentlichen wird, beinhalten finanzielle Messgrößen, die nicht nach IFRS ermittelt werden. Diese Messgrößen sind Größen des historischen oder zukünftigen Erfolgs, der Vermögenslage oder der Cashflows, die durch Eliminierung oder Berücksichtigung bestimmter Beträge im Vergleich zu gemäß IFRS ermittelten und ausgewiesenen Größen im Konzernabschluss angepasst werden.
Eigenkapitalrendite vor Steuern und nach Steuern basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity
Die Eigenkapitalrendite vor Steuern basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity gemäß Zielgrößendefinition basiert auf dem prozentualen Anteil des den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbaren Ergebnisses vor Steuern am durchschnittlichen Active Equity des Konzerns. Beide werden nachfolgend definiert.
In Zusammenhang mit der Umsetzung der vom Konzern veröffentlichten Strategie verwendet der Konzern eine auf dem durchschnittlichen Active Equity basierende Eigenkapitalrendite nach Steuern sowohl für den Konzern als auch für die Segmente. Für den Konzern werden die Eigenkapitalrenditen nach Steuern basierend auf dem durchschnittlichen Eigenkapital sowie basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity unter Berücksichtigung der berichteten effektiven Steuerquote des Konzerns ermittelt, die für das erste Quartal 2013 31 % (erstes Quartal 2012: 25 %) betrug. Für die Segmente werden für die Eigenkapitalrendite nach Steuern basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity Auswirkungen permanenter Differenzen auf die effektive Steuerquote, die nicht den Segmenten zuzuordnen sind, eliminiert. Für das erste Quartal 2013 wurde für die Segmente eine Steuerquote von 33 % (erstes Quartal 2012: 32 %) angewendet.
Den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbares Ergebnis vor Steuern: Diese nicht nach IFRS ermittelte Zielgröße errechnet sich aus dem den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbaren Ergebnis vor Steuern (das heißt ohne das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Konzernergebnis vor Steuern).
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1. Quartal | |
in Mio € |
2013 |
2012 |
Ergebnis vor Steuern |
2.414 |
1.887 |
Abzüglich Anteile ohne beherrschenden Einfluss, vor Steuern |
–10 |
–28 |
Den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbares Ergebnis, vor Steuern |
2.405 |
1.859 |
Durchschnittliches Active Equity: Der Konzern berechnet das Active Equity, um einen Vergleich mit Wettbewerbern zu vereinfachen, und verweist auf das Active Equity bei der Berechnung verschiedenster Kennziffern. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Messgröße nach IFRS. Bei einem Vergleich der Kennzahlen des Konzerns, die auf dem Active Equity basieren, mit denen anderer Unternehmen sollten stets auch Unterschiede bei der Berechnung dieser Kennzahlen berücksichtigt werden. Der Konzern bereinigt das durchschnittliche den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbare Eigenkapital um die durchschnittliche Sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung ohne Anpassungen aus der Währungsumrechnung (alle Bestandteile nach Steuern). Gleiches gilt für die durchschnittliche Dividendenzahlung, für die jedes Quartal eine Abgrenzung vorgenommen und die im Folgejahr nach Zustimmung der Hauptversammlung ausgezahlt wird. Die in der Berechnung des durchschnittlichen Active Equity verwendeten Steuersätze entsprechen denen, die auch für die jeweiligen Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss verwendet werden. Somit wird kein Durchschnittssteuersatz angewandt.
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1. Quartal | |||
in Mio € |
2013 |
2012 | ||
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Durchschnittliches den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbares Eigenkapital |
54.621 |
54.300 | ||
Zuzüglich/abzüglich (–): |
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Durchschnittliche sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung ohne Anpassungen aus der Währungsumrechnung1 |
–337 |
540 | ||
Durchschnittlicher Dividendenabgrenzungen |
–784 |
–784 | ||
Durchschnittliches Active Equity |
53.499 |
54.056 |
Die Eigenkapitalrenditen vor Steuern und nach Steuern basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity werden nachfolgend dargestellt. Zum Vergleich werden die Eigenkapitalrenditen vor Steuern und nach Steuern (basierend auf dem durchschnittlichen den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital) dargestellt. Diese sind als prozentualer Anteil des den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbaren Ergebnisses vor Steuern (ohne das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Ergebnis vor Steuern) beziehungsweise des den Deutsche Bank-Aktionären nach Steuern (ohne das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Ergebnis nach Steuern) am den Deutsche Bank-Aktionären zurechenbaren durchschnittlichen Eigenkapital definiert.
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1. Quartal | |
in % |
2013 |
2012 |
Eigenkapitalrendite vor Steuern (basierend auf dem durchschnittlichen Eigenkapital) |
17,6 % |
13,7 % |
Eigenkapitalrendite vor Steuern (basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity) |
18,0 % |
13,8 % |
Eigenkapitalrendite nach Steuern (basierend auf dem durchschnittlichen Eigenkapital) |
12,1 % |
10,2 % |
Eigenkapitalrendite nach Steuern (basierend auf dem durchschnittlichen Active Equity) |
12,3 % |
10,3 % |
Bereinigte Verschuldungsquote
Als Teil seines Bilanzmanagements verwendet der Konzern eine bereinigte Verschuldungsquote, die nach Anpassungen der Bilanzsumme und des Eigenkapitals gemäß IFRS ermittelt wird. Diese angepassten Kennzahlen, die keine Messgrößen nach IFRS sind, werden in diesem Bericht im Abschnitt „Risikobericht – Bilanzmanagement“ erläutert.
Basel 3 Pro-forma-Solvabilitäts-Kennzahlen
Während die aufsichtsrechtlichen risikogewichteten Aktiva, Kapital und Quoten der Gruppe in diesem Dokument unter den Basel 2.5-Bestimmungen dargelegt werden, zeigt der Konzern auch in verschiedenen Bereichen Kennzahlen des Konzerns zu den aufsichtsrechtlichen risikogewichteten Aktiva, Kapital und Quoten unter einer Pro-forma-Anwendung der Basel 3-Regeln. Diese basieren auf Annahmen des Konzerns, wie solche Regeln in der Europäischen Union implementiert und in Deutschland verabschiedet werden dürften. Diese Annahmen werden im Laufe der Zeit verfeinert, sowie die entsprechenden Aufsichtsbehörden die geltenden Vorschriften weiter klären, sowie der Konzern weiterhin die Modelle des Konzerns verfeinert sowie sich Verständnis und Auslegung der Vorschriften seitens des Konzerns und der Industrie entwickeln. Da die Basel 3-Regeln noch nicht aufsichtsrechtlich implementiert sind, sind diese Kennzahlen ebenfalls finanzielle Messgrößen, die nicht nach IFRS ermittelt werden. Die Deutsche Bank Gruppe glaubt jedoch, dass diese Pro-forma-Basel 3-Berechnungen nützliche Informationen für Investoren liefern, da sie die Fortschritte des Konzerns gegen künftige aufsichtsrechtliche Kapitalstandards widerspiegeln. Ergänzend haben auch viele Wettbewerber des Konzerns die Basel 3-Berechnungen auf Basis einer vollen Umsetzung beschrieben, wie nachfolgend erläutert.
Obwohl die Regeln von den Gesetzgebern noch finalisiert werden und aufsichtsrechtliche Leitlinien zur Umsetzung in vielerlei Hinsicht unvollständig sind, bestimmt der Konzern das Common Equity Tier-1-Kapital (CET 1-Kapital) und die Pro-forma-risikogewichteten Aktiva (RWA) nach erwarteten Solvabilitätsvorschriften gemäß Basel 3. Dabei verwendet der Konzern die neuesten verfügbaren Entwürfe von Rechtsakten der Europäischen Union, der vierten Capital Requirements Directive (CRD 4) und der Verordnung über die Kapitalanforderungen (CRR). Die Auslegung des Konzerns wird formell in Richtlinien umgesetzt, die den gleichen Strukturen und Komitees unterliegen, die die Deutsche Bank Gruppe zur Berechnung der RWA oder des Core Tier-1-Kapitals (CT1-Kapital) nach Basel 2.5 einsetzt.
Die Basel 3-Metriken unter vollständiger Umsetzung, die auf einer Pro-forma-Basis implementiert sind, spiegeln die Anwendung der Vorschriften wider, die erwartungsgemäß die Deutsche Bank ab 2019 nach diesem Gesetzesentwurf regulieren dürften. Die Basel 3-Maßnahmen der „Übergangszeit“ berücksichtigen die wahrscheinliche stufenweise Umsetzung der Bestimmungen, die erwartet werden, den Übergang der Banken auf die volle Umsetzung der Kapitalregeln zu erleichtern. Da die endgültige Umsetzung von Basel 3 von den Erwartungen und Annahmen des Konzerns abweichen und die Annahmen und Schätzungen der Konkurrenten über diese Umsetzung variieren können, sind die Basel 3-finanziellen Messgrößen des Konzern, die nicht nach IFRS ermittelt werden, möglicherweise nicht vergleichbar mit entsprechend benannten Kenngrößen, die von Wettbewerbern des Konzerns verwendet werden.
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung des geschätzten Pro-forma-CET 1-Kapitals gemäß Basel 3-Regeln im Vergleich zu Basel 2.5-Regeln zusammen mit den vom Konzern geschätzten RWAs und Kapitalquoten gemäß Basel 3-Regeln.
Vergleich von Common Equity Tier-1-Kapital, gewichteten Risikoaktiva und Common Equity Tier-1-Kapitalquote unter Basel 2.5-Reporting, Pro-forma-Basel 3-Übergangsphase und Pro-forma-Basel 3-Vollumsetzung | ||||||||||||||||||
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31.3.2013 |
31.12.2012 | ||||||||||||||||
in Mrd € |
Basel 2.5 |
Pro-forma- |
Pro-forma- |
Basel 2.5 |
Pro-forma- |
Pro-forma- | ||||||||||||
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Common Equity Tier-1-Kapital |
39,3 |
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38,0 |
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CRD 4/CRR Auswirkungen auf das CET 1-Kapital |
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Anpassungen, die nicht von Übergangsregelungen betroffen sind |
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Reklassifizierung der Verbriefungsabzüge als RWA |
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0,9 |
0,9 |
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1,0 |
1,0 | ||||||||||||
Zusätzliche Wertberichtigungen |
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– |
– |
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– |
– | ||||||||||||
Sonstige |
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– |
– |
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– |
– | ||||||||||||
Anpassungen, die von Übergangsregelungen betroffen sind |
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Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte1 |
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11,3 |
– |
|
11,3 |
– | ||||||||||||
Bewertungsanpassungen für derivative Ver-bindlichkeiten (Debt Valuation Adjustments, DVA)2 |
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– |
–0,6 |
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–0,6 |
–0,6 | ||||||||||||
Fehlbetrag zwischen Rückstellungen und erwartetem Verlust |
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–0,1 |
–0,6 |
|
–0,1 |
–0,6 | ||||||||||||
Latente Steueransprüche, die dem Vollabzug unterliegen |
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– |
–2,0 |
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– |
–1,7 | ||||||||||||
Minderheitsbeteiligungen, die zum CET 1-Kapital zählen3 |
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– |
–0,1 |
|
– |
–0,1 | ||||||||||||
Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds |
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– |
–0,9 |
|
– |
–0,9 | ||||||||||||
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum beizulegenden Zeitwert aus zur Veräußerung verfügbarer Instrumenten4 |
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– |
0,5 |
|
– |
0,3 | ||||||||||||
Sonstige5 |
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1,2 |
–3,2 |
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1,0 |
–3,9 | ||||||||||||
Commom Equity Tier-1-Kapital (Pro-forma) |
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52,6 |
33,3 |
|
50,5 |
31,3 | ||||||||||||
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| ||||||||||||
325 |
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|
334 |
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CRD 4/CRR Auswirkungen auf die RWA |
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Neue Kapitalanforderungen für kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen (Credit Valuation Adjustments (CVA)) |
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19 |
19 |
|
28 |
28 | ||||||||||||
Reklassifizierung risikoreicher Verbriefungsposititionen von CET 1-Abzügen zu RWA |
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22 |
22 |
|
24 |
24 | ||||||||||||
Neue Kapitalanforderungen für Zentrale Kontrahenten und Clearingstellen |
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3 |
3 |
|
4 |
4 | ||||||||||||
Sonstige6 |
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18 |
12 |
|
19 |
12 | ||||||||||||
Risikogewichtete Aktiva (Pro-forma) |
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386 |
380 |
|
408 |
401 | ||||||||||||
Common Equity Tier-1-Kapitalquote |
12,1 % |
13,6 % |
8,8 % |
11,4 % |
12,4 % |
7,8 % |