Die Bewertungstechniken zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten des Konzerns, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, entsprechen jenen, die in der Anhangangabe 14 „Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente“ aufgeführt sind.
Wie in der Anhangangabe 13 „Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7, ‚Umwidmung von finanziellen Vermögenswerten‘“ erläutert, hat der Konzern bestimmte geeignete Vermögenswerte aus zu Handelszwecken gehalten und zur Veräußerung verfügbar in Forderungen aus dem Kreditgeschäft umgewidmet. Der Konzern wendet weiterhin die in der Anhangangabe 14 „Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente“ erläuterten relevanten Bewertungstechniken auf die umgewidmeten Vermögenswerte an.
Andere Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert. Dies gilt zum Beispiel für Konsumentenkredite, Einlagen und an Firmenkunden ausgegebene Kreditfazilitäten. Für solche Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangabe kalkuliert und hat weder einen Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzlich sind zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in erheblichem Umfang Einschätzungen durch das Management notwendig, da diese Instrumente nicht gehandelt werden.
Kurzfristige Finanzinstrumente – Der Buchwert stellt eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die folgenden Finanzinstrumente dar, die überwiegend kurzfristig sind:
Aktiva |
Passiva |
Barreserve |
Einlagen |
Verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten |
Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos) |
Forderungen aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Reverse Repos) |
Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen |
Forderungen aus Wertpapierleihen |
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen |
Sonstige Aktiva |
Sonstige Passiva |
Für längerfristige Finanzinstrumente in diesen Kategorien wird der beizulegende Zeitwert durch Abzinsung der vertraglichen Zahlungsströme unter Verwendung von Zinssätzen berechnet, die für Aktiva mit ähnlichen Restlaufzeiten und Ausfallrisiken hätten erzielt werden können. Im Fall von Passiva werden Zinssätze zugrunde gelegt, zu denen entsprechende Verbindlichkeiten mit ähnlichen Restlaufzeiten am Bilanzstichtag hätten aufgenommen werden können.
Forderungen aus dem Kreditgeschäft – Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung von DCF-Verfahren ermittelt, die Parameter für Kreditrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken, geschätzte Ausfallverluste und die bei Ausfällen in Anspruch genommenen Beträge berücksichtigen. Die Parameter Bonitätsrisiko, Ausfallrisiko und Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Ausfalls werden, sofern verfügbar und geeignet, anhand von Informationen aus dem betreffenden Kreditvertrag oder den CDS-Märkten ermittelt.
Bei Kreditportfolios für Privatkunden mit einer großen Zahl homogener Kredite (zum Beispiel deutsche private Immobilienkredite) wird der beizulegende Zeitwert auf Portfoliobasis durch Abzinsung vertraglicher Zahlungsströme unter Verwendung risikoloser Zinssätze berechnet. Der ermittelte Barwert wird dann um das Kreditrisiko bereinigt, indem die Kredite mithilfe der Zinssätze abgezinst werden, zu denen ähnliche Kredite zum Bilanzstichtag begeben werden könnten. Für andere Kreditportfolios wird der Barwert ermittelt, indem der erwartete Verlust über die geschätzte Lebensdauer des Kredits unter Berücksichtigung verschiedener Parameter berechnet wird. Diese Parameter beinhalten die Ausfallwahrscheinlichkeit, den Verlust bei Ausfall und den Grad der Besicherung. Der beizulegende Zeitwert von Unternehmenskreditportfolios wird durch Abzinsung einer prognostizierten Marge über die erwarteten Laufzeiten ermittelt. Dabei werden Parameter aus aktuellen Marktwerten von Collateralized-Loan-Obligation-(CLO-)Transaktionen verwendet, welche mit Kreditportfolios besichert wurden, die vergleichbar mit dem Unternehmenskreditportfolio des Konzerns sind.
Wertpapiere, die mit einer Verpflichtung zur Rückübertragung erworben wurden (Reverse Repos), entliehene Wertpapiere, Wertpapiere, die mit einer Rücknahmeverpflichtung verkauft wurden (Repos), und verliehene Wertpapiere – Der beizulegende Zeitwert wird im Rahmen der Bewertung durch Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme unter Verwendung des entsprechenden um das Kreditrisiko adjustierten Diskontierungssatzes ermittelt. Der um das Kreditrisiko adjustierte Diskontierungssatz berücksichtigt die bei der Transaktion erhaltenen oder verpfändeten Sicherheiten. Diese Produkte sind typischerweise kurzfristig und hoch besichert, weshalb der beizulegende Zeitwert sich regelmäßig nicht signifikant vom Buchwert unterscheidet.
Langfristige Verbindlichkeiten und hybride Kapitalinstrumente – Sofern verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage von notierten Marktpreisen ermittelt. Stehen diese nicht zur Verfügung, wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eine Bewertungstechnik verwendet, bei der die verbleibenden vertraglichen Zahlungsströme mit einem Zinssatz abgezinst werden, zu dem Instrumente mit ähnlichen Eigenschaften am Bilanzstichtag hätten emittiert werden können.
Ermittelte beizulegende Zeitwerte der in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente1 |
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31.12.2014 |
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in Mio € |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Notierte Marktpreise auf aktiven Märkten (Level 1) |
Bewertungsverfahren mit beobachtbaren Parametern (Level 2) |
Bewertungsverfahren mit nicht-beobachtbaren Parametern (Level 3) |
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Finanzaktiva: |
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Barmittel und Forderungen gegenüber Banken |
20.055 |
20.055 |
20.055 |
0 |
0 |
||
Verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten |
63.518 |
63.518 |
30.334 |
33.184 |
0 |
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Forderungen aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Reverse Repos) |
17.796 |
17.796 |
0 |
17.796 |
0 |
||
Forderungen aus Wertpapierleihen |
25.834 |
25.834 |
0 |
25.834 |
0 |
||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
405.612 |
410.769 |
0 |
29.786 |
380.983 |
||
Sonstige Finanzaktiva |
120.838 |
120.827 |
0 |
120.820 |
7 |
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Finanzpassiva: |
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|
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Einlagen |
532.931 |
532.581 |
2.754 |
529.826 |
0 |
||
Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos) |
10.887 |
10.887 |
0 |
10.887 |
0 |
||
Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen |
2.339 |
2.339 |
0 |
2.339 |
0 |
||
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen |
42.931 |
42.929 |
0 |
42.825 |
105 |
||
Sonstige Finanzpassiva |
159.930 |
159.930 |
2.575 |
157.300 |
55 |
||
Langfristige Verbindlichkeiten |
144.837 |
146.215 |
0 |
135.016 |
11.199 |
||
Hybride Kapitalinstrumente |
10.573 |
12.251 |
0 |
11.075 |
1.176 |
|
31.12.2013 |
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in Mio € |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Notierte Marktpreise auf aktiven Märkten (Level 1) |
Bewertungsverfahren mit beobachtbaren Parametern (Level 2) |
Bewertungsverfahren mit nicht-beobachtbaren Parametern (Level 3) |
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Finanzaktiva: |
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||||
Barmittel und Forderungen gegenüber Banken |
17.155 |
17.155 |
17.155 |
0 |
0 |
||||
Verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten |
77.984 |
77.985 |
2.413 |
75.571 |
0 |
||||
Forderungen aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Reverse Repos) |
27.363 |
27.363 |
0 |
27.363 |
0 |
||||
Forderungen aus Wertpapierleihen |
20.870 |
20.870 |
0 |
20.870 |
0 |
||||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
376.582 |
378.085 |
0 |
27.171 |
350.913 |
||||
Sonstige Finanzaktiva |
92.507 |
92.532 |
0 |
90.379 |
2.153 |
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Finanzpassiva: |
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||||
Einlagen |
527.750 |
527.609 |
3.888 |
523.721 |
0 |
||||
Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos) |
13.381 |
13.385 |
0 |
13.385 |
0 |
||||
Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen |
2.304 |
2.304 |
0 |
2.171 |
134 |
||||
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen |
59.767 |
59.763 |
0 |
59.717 |
45 |
||||
Sonstige Finanzpassiva2 |
142.649 |
142.666 |
3.031 |
139.627 |
8 |
||||
Langfristige Verbindlichkeiten |
133.082 |
134.359 |
0 |
105.954 |
28.406 |
||||
Hybride Kapitalinstrumente |
11.926 |
12.915 |
0 |
11.828 |
1.087 |
Forderungen aus dem Kreditgeschäft – Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert beruht im Wesentlichen aus einem Anstieg der erwarteten Ausfallraten und einem Rückgang der Liquidität bei der impliziten Marktpreisbildung seit der erstmaligen Bilanzierung. Diese Rückgänge in den beizulegenden Zeitwerten werden durch einen Anstieg des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Zinsschwankungen bei festverzinslichen Instrumenten ausgeglichen.
Langfristige Verbindlichkeiten und hybride Kapitalinstrumente – Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert resultiert aus der Veränderung der Zinssätze, zu denen der Konzern am Bilanzstichtag Schuldinstrumente mit einer ähnlichen Laufzeit und Nachrangigkeit hätte emittieren können.