Risikoaktiva und aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen können mithilfe von Kreditrisikominderungstechniken aktiv gesteuert werden. Als Voraussetzung für deren Anerkennung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Berechnung müssen nach Maßgabe der CRR bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich des Sicherheitenmanagements, der Überwachungsprozesse und der rechtlichen Durchsetzbarkeit eingehalten werden.
Der Umfang der aufsichtsrechtlichen Anerkennung anrechenbarer Sicherheiten ist in erster Linie von der für eine spezifische Risikoposition angewandten Methode zur Berechnung des aufsichtsrechtlichen Kapitals abhängig. Im Prinzip erlaubt ein höherer Grad an Differenzierung der zugrunde liegenden Methodik eine weitere Spanne berücksichtigungsfähiger Sicherheiten sowie zusätzliche Optionen bei der Berücksichtigung von Garantien und Kreditderivaten. Dennoch sind auch die Einhaltung der Mindestanforderungen sowie die Mechanismen zur Berücksichtigung des Effekts aus Risikominderungstechniken vorwiegend durch die gewählte aufsichtsrechtliche Kapitalberechnungsmethode bestimmt.
Der fortgeschrittene IRBA akzeptiert prinzipiell alle Arten von finanziellen Sicherheiten ebenso wie Immobilien, Sicherungsabtretungen oder sonstige physische Sicherheiten. Bei der Anwendung des fortgeschrittenen IRBA gibt es grundsätzlich keine Beschränkung für die Bandbreite akzeptierter Sicherheiten, sofern den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden kann, dass zuverlässige Schätzungen von Sicherheitswerten erstellt und grundlegende Anforderungen erfüllt werden.
Derselbe Grundsatz gilt für die erlangten Vorteile aus der Anrechnung von Garantien und Kreditderivaten. Innerhalb des fortgeschrittenen IRBA existieren grundsätzlich ebenfalls keine Beschränkungen bezüglich der Auswahl der zulässigen Anbieter von Sicherheiten, solange einige grundsätzliche Mindestanforderungen eingehalten werden. Dennoch werden die Kreditwürdigkeit der Gewährleistungsgeber und andere relevante Faktoren durch die von uns angewandten internen Modelle berücksichtigt.
In unseren Berechnungen zum fortgeschrittenen IRBA werden finanzielle und andere Sicherheiten generell durch die Anpassung der zu verwendenden LGD, die als Eingangsparameter zur Bestimmung der Risikogewichtung dient, berücksichtigt. Im Rahmen der Anerkennung von Garantien und Kreditderivaten wird prinzipiell der Substitutionsansatz für die PD angewandt. Das bedeutet, dass innerhalb der Risikogewichtsberechnung im fortgeschrittenen IRBA die PD des Schuldners gegen die PD des Sicherheiten- oder Gewährleistungsgebers ausgetauscht wird. Für bestimmte garantierte Risikopositionen und bestimmte Sicherheitengeber ist jedoch der sogenannte Double-Default-Effekt anwendbar. Dieser unterstellt, dass für eine garantierte Risikoposition nur dann ein Verlust auftritt, wenn sowohl der Schuldner als auch der Gewährleistungsgeber gleichzeitig ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte im fortgeschrittenen IRBA vor Kreditrisikominderungstechniken mit den besicherten Anteilen aus berücksichtigungsfähigen Sicherheiten nach dem fortgeschrittenen IRBA sowie Garantien und Kreditderivaten.
Besicherte Risikopositionswerte im fortgeschrittenen IRBA nach Risikopositionsklasse |
||||||||||||
|
31.12.2014 |
31.12.2013 |
||||||||||
in Mio € |
Gesamter Risiko- |
Berücksichti- |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
Gesamter Risiko- |
Berücksichti- |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
||||
|
||||||||||||
Zentralregierungen und Zentralbanken |
85.182 |
1.004 |
2.129 |
3.133 |
85.815 |
2.716 |
2.042 |
4.758 |
||||
Institute |
61.785 |
12.036 |
2.456 |
14.492 |
60.373 |
13.751 |
2.255 |
16.005 |
||||
Unternehmen |
311.7912 |
67.424 |
25.091 |
92.515 |
273.9552 |
66.369 |
21.540 |
87.908 |
||||
Mengengeschäft |
192.891 |
135.969 |
968 |
136.937 |
190.588 |
133.104 |
1.009 |
134.113 |
||||
Insgesamt |
651.649 |
216.433 |
30.644 |
247.077 |
610.731 |
215.940 |
26.845 |
242.785 |
Die Erhöhung des Risikopositionswerts und des entsprechenden besicherten Risikopositionswerts ist vor allem durch Modelländerungen, Wechselkursbewegungen und eines spezifischen Wachstums in den Geschäftsbereichen CB&S und GTB in der Risikopositionsklasse Unternehmen getrieben. Einen zusätzlichen Beitrag zu diesem Effekt leistet der Wechsel des Postbank Large Cap Corporate/Financial Institutions Portfolios vom IRB-Basisansatz in den fortgeschrittenen Ansatz.
Im Vergleich zum fortgeschrittenen IRBA setzt der IRB-Basis-Ansatz strengere Anforderungen für die Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken an, gestattet dafür jedoch die Berücksichtigung von finanziellen Sicherheiten, Garantien und Kreditderivaten sowie anderen im Rahmen des IRB-Basis-Ansatzes anrechenbaren Sicherheiten wie Hypotheken und Sicherungsabtretungen.
Bei im Rahmen des IRB-Basis-Ansatzes verwendeten finanziellen Sicherheiten handelt es sich um Barsicherheiten, Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiersicherheiten im Zusammenhang mit Repo-Leihe-Geschäften.
Die folgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte im fortgeschrittenen IRBA vor Kreditrisikominderungstechniken mit den besicherten Anteilen aus finanziellen Sicherheiten, sonstigen Sicherheiten sowie Garantien und Kreditderivaten.
Besicherte Risikopositionswerte im IRB-Basis-Ansatz nach Risikopositionsklasse |
|||||
|
31.12.2014 |
||||
in Mio € |
Gesamter Risiko- |
Finanzielle Sicherheiten |
Sonstige Sicherheiten |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
Zentralregierungen und Zentralbanken |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Institute |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Unternehmen |
6.039 |
0 |
0 |
567 |
567 |
Insgesamt |
6.040 |
0 |
0 |
567 |
567 |
|
31.12.2013 |
||||
in Mio € |
Gesamter Risiko- |
Finanzielle Sicherheiten |
Sonstige Sicherheiten |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
Zentralregierungen und Zentralbanken |
8 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Institute |
5.592 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Unternehmen |
7.521 |
0 |
0 |
643 |
643 |
Insgesamt |
13.121 |
0 |
0 |
643 |
643 |
Der Rückgang im Risikopositionswert erklärt sich hauptsächlich durch den Wechsel des Postbank Large Cap Corporate/Financial Institutions Portfolios vom IRB-Basis-Ansatz in den fortgeschrittenen Ansatz und stellt damit die komplementäre Bewegung zu dem im fortgeschrittenen Ansatz erklärten Effekt dar.
Die Anerkennung von Sicherheiten im Standardansatz ist limitiert auf anrechenbare finanzielle Sicherheiten wie Bargeld und Goldbarren sowie bestimmte Schuldverschreibungen, Beteiligungen und Investmentanteile, die in vielen Fällen nur mit ihrem schwankungsbereinigten Wert berücksichtigt werden können. In seiner grundsätzlichen Struktur bietet der Standardansatz eine bevorzugte (niedrigere) Risikogewichtung für durch Immobilien besicherte Positionen. Wendet man diese bevorzugte Risikogewichtung an, werden Immobilien im Standardansatz nicht als Sicherheiten berücksichtigt. Weitere Beschränkungen sind bezüglich anrechenbarer Gewährleistungsgeber und Kreditderivateanbieter zu beachten.
Zur Berücksichtigung der Risikominderungstechniken in der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen nutzen wir für finanzielle Sicherheiten die umfassende Methode, die aufgrund eines höheren Differenzierungsgrades eine breitere Auswahl an anrechenbaren Sicherheiten zulässt. Innerhalb dieses Ansatzes mindern die finanziellen Sicherheiten den Risikopositionswert der jeweiligen Risikoposition, während dem in Form von Garantien und Kreditderivaten erhaltenen Schutz durch Substitution Rechnung getragen wird. Bei der Substitution wird das Risikogewicht des Schuldners durch das Risikogewicht des Gewährleistungsgebers ersetzt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Risikopositionen des Standardansatzes mit den besicherten Anteilen aus berücksichtigungsfähigen Sicherheiten sowie Garantien und Kreditderivaten. Die Risikopositionsklassen werden gemäß des CRR/CRD 4-Rahmenwerks gezeigt und sind prinzipiell vergleichbar mit den Risikopositionsklassen gemäß des Basel 2.5 Rahmenwerks.
Risikopositionswerte im Standardansatz nach Risikopositionsklasse |
||||||||
|
31.12.2014 |
31.12.2013 |
||||||
in Mio € |
Gesamter Risiko- |
Finanzielle Sicherheiten |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
Gesamter Risiko- |
Finanzielle Sicherheiten |
Garantien und Kreditderivate |
Gesamter besicherter Risiko- |
Zentralstaaten oder Zentralbanken |
40.445 |
29 |
431 |
460 |
49.961 |
2 |
891 |
893 |
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften |
18.322 |
4 |
33 |
37 |
19.744 |
3 |
1 |
3 |
Öffentliche Stellen |
10.182 |
1 |
474 |
475 |
4.180 |
1 |
587 |
588 |
Multilaterale Entwicklungsbanken |
4.931 |
0 |
0 |
0 |
921 |
0 |
2 |
2 |
Internationale Organisationen |
2.357 |
0 |
0 |
0 |
550 |
0 |
0 |
0 |
Institute |
32.449 |
169 |
42 |
211 |
4.796 |
339 |
97 |
435 |
Unternehmen |
16.381 |
4.268 |
20 |
4.288 |
23.763 |
7.985 |
115 |
8.100 |
Mengengeschäft |
8.613 |
385 |
0 |
385 |
9.656 |
618 |
0 |
618 |
Durch Immobilien besichert |
3.956 |
0 |
0 |
0 |
5.173 |
11 |
0 |
11 |
Ausgefallene Positionen |
3.423 |
138 |
0 |
138 |
1.304 |
16 |
0 |
16 |
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen |
161 |
2 |
0 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gedeckte Schuldverschreibungen |
22 |
0 |
0 |
0 |
34 |
0 |
0 |
0 |
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) |
25.262 |
0 |
0 |
0 |
1.920 |
0 |
0 |
0 |
Beteiligungspositionen |
2.707 |
0 |
0 |
0 |
3.023 |
0 |
0 |
0 |
Sonstige Positionen |
419 |
0 |
0 |
0 |
17.575 |
0 |
0 |
0 |
Insgesamt |
169.630 |
4.996 |
1.001 |
5.996 |
142.600 |
8.975 |
1.693 |
10.667 |
Die Erhöhung des Risikopositionswerts ist hauptsächlich auf die Einführung des CRR/CRD 4-Rahmenwerks zurückzuführen. Dies hat zur Folge, dass unsere Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien von nun der Risikopositionsklasse Institute zugerechnet werden. Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds, die in 2013 der Risikopositionsklasse „Sonstige Positionen“ zugerechnet wurden, fallen jetzt in die Risikopositionsklasse „Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)“. Die Berücksichtigung der CRR/CRD 4-Übergangsregelungen von 20 % in 2014 ist eine weitere Ursache für den Anstieg. Der Anstieg des Risikopositionswertes in der Risikopositionsklasse „Ausgefallene Positionen“ ist weitgehend auf die angepasste Ausfalldefinition unter dem CRR/CRD 4-Rahmenwerk zurückzuführen.