
Gemäß InstitutsVergV sind wir verpflichtet, alle Mitarbeiter zu ermitteln, bei denen davon ausgegangen wird, dass ihre Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Konzerns haben. Die ordnungsgemäße Ermittlung von Material Risk Takern und die darauffolgende Gestaltung geeigneter Vergütungsstrukturen für diese Mitarbeiter sind unverzichtbar, um keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu schaffen. Die in der InstitutsVergV umgesetzten technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) traten im Juni 2014 in Kraft. Die technischen Regulierungsstandards enthalten verbindliche quantitative und qualitative Kriterien für die Ermittlung der Material Risk Taker.
Zur Förderung der Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen basiert der Identifikationsprozess für Material Risk Taker des Jahres 2014 auf einer Kombination aus in den technischen Regulierungsstandards der EBA niedergelegten qualitativen und quantitativen Kriterien und von der Bank entwickelten internen Kriterien zur Identifizierung weiterer Mitarbeitergruppen, deren Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben.
Weltweit wurden für das Performance-Jahr 2014 2.903 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 47 Ländern als Material Risk Taker identifiziert. Dies entspricht einem Anstieg um 124 % gegenüber dem Jahr 2013, in dem 1.295 Mitarbeiter identifiziert wurden. In den vergangenen Jahren lag die Anzahl der Material Risk Taker auf einem wesentlich höheren Niveau als bei unseren hauptsächlichen Wettbewerbern, sowohl in absoluter Höhe als auch im Verhältnis zur gesamten Belegschaft. Es wird jedoch erwartet, dass die Anwendung der technischen Regulierungsstandards der EBA wie vorgesehen zu einer Angleichung des Marktumfelds führen wird.
Vergütungsstrukturen für Material Risk Taker
Für Material Risk Taker kommen dieselben Quoten des Anteils der aufgeschobenen Vergütung zur Anwendung wie für alle anderen Mitarbeiter, jedoch mit der Abweichung, dass mindestens 40 % bis 60 % ihrer variablen Vergütung in aufgeschobener Form zu gewähren sind. Erreicht der aufgeschobene Teil der variablen Vergütung eines Material Risk Takers bei Anwendung der konzernweit geltenden Aufschub-Quoten nicht mindestens eine Quote von 40 % (vorausgesetzt, die variable Vergütung übersteigt 50.000 €), so wird diese Quote außer Kraft gesetzt, damit sichergestellt ist, dass die regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Für Material Risk Taker gilt, dass durchschnittlich mehr als die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Mindestquote von 40 % bis 60 % der variablen Vergütung aufgeschoben wird.
Alle Material Risk Taker erhalten 50 % ihrer aufgeschobenen variablen Vergütung in Form von REA und die verbleibenden 50 % in der Regel als RIA. Anmerkung: Eine begrenzte Anzahl von regulierten Mitarbeitern in unserem Unternehmensbereich Deutsche AWM erhielt einen Teil ihres RIA in Form des Employee Incentive Plan („EIP“). Dabei handelt es sich um in bar zu erfüllende Anwartschaften, die von dem Wert der durch den Unternehmensbereich verwalteten Fonds abhängen. Für den EIP gelten hinsichtlich aufgeschobener Vergütung und Verfall dieselben Bedingungen wie für den RIA. Diese Mitarbeiter erhalten weiterhin, wie regulatorisch vorgeschrieben, 50 % ihrer aufgeschobenen Vergütung aktienbasiert in Form eines REA.
Nach Eintritt der Unverfallbarkeit (beziehungsweise am Ende der für die Senior Management Group geltenden viereinhalbjährigen Anwartschaftsfrist) gilt für die einzelnen REA-Tranchen eine anschließende Haltefrist von mindestens sechs Monaten, während der die Aktien von den Mitarbeitern nicht verkauft werden dürfen. Mitarbeiter können ihren REA während der Haltefrist nach den Bedingungen des Verfalls wegen Verstoßes gegen regulatorische Auflagen oder interne Richtlinien beziehungsweise wegen Wegfalls der Leistungsgrundlage oder im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund dennoch verwirken.
Zusätzlich zu der aufgeschobenen Vergütung werden 50 % der sofort fälligen variablen Vergütung (der nach Berechnung des aufgeschobenen Bestandteils verbleibende Teil) ebenfalls aktienbasiert in Form eines EUA gewährt. Ab Gewährung unterliegen diese aktienbasierten Vergütungskomponenten einer Haltefrist von mindestens sechs Monaten, während der die Anteile nicht veräußert werden dürfen. Wenn man den EUA dem aufgeschobenen Teil der variablen Vergütung hinzufügt, bedeutet das, dass den regulierten Mitarbeitern im Durchschnitt weniger als 15 % ihrer variablen Vergütung für das Jahr 2014 unmittelbar in bar ausgezahlt werden (das heißt, dass der Anteil der zurückbehaltenen Vergütung an der gesamten variablen Vergütung mehr als 85 % beträgt). Während der Haltefrist unterliegen die EUA den Verfallsbedingungen wegen Verstoßes gegen regulatorische Vorgaben oder interne Richtlinien respektive wegen Wegfalls der Leistungsgrundlage und können auch verwirkt werden, wenn der Mitarbeiter den Konzern entweder freiwillig oder wegen Kündigung aus wichtigem Grund verlässt.
Alle Deferred Awards und die EUA unterliegen dem Verfall wegen Verstoßes gegen regulatorische Vorgaben oder interne Richtlinien respektive wegen Wegfalls der Leistungsgrundlage. Darüber hinaus unterliegen alle Deferred Awards den Verfallsbedingungen, die an das Ergebnis des einzelnen Geschäftsbereichs bzw. des Konzerns gekoppelt sind.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Leistungs- und Verfallsbedingungen findet sich unter der Überschrift „Ex-post-Risikoanpassung“ im Abschnitt „Zusammenfassung und Offenlegung der konzernweiten Vergütung“.
Offenlegung von Vergütungskennziffern gemäß § 16 InstitutsVergV
§ 16 InstitutsVergV bestimmt, dass „die Offenlegungspflichten für Institute sich ausschließlich nach Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ (Eigenkapitalverordnung) richten. Artikel 450 der Eigenkapitalverordnung sieht neue Offenlegungsanforderungen vor und die folgenden Tabellen wurden nach Maßgabe dieser Anforderungen erstellt.
Gesamtvergütung
Wie oben beschrieben haben wir entsprechend den Vorgaben der InstitutsVergV zur Ermittlung von Material Risk Takern einen strukturierten und umfassenden Ansatz entwickelt, verfeinert und umgesetzt. Einzelheiten der kollektiven Vergütungselemente für die Gruppe der Material Risk Taker sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Tabelle verwendete Begriff „variable Bezüge“ die variable Vergütung und andere ermessensabhängige Zahlungen umfasst. Der Begriff „variable Bezüge“ wurde zur Ermittlung des Verhältnisses von fixer zu variabler Vergütung verwendet.
Die Mitglieder des Vorstands sowie die Geschäftsleiter unserer bedeutenden Konzerngesellschaften im Sinne des § 1 und § 17 InstitutsVergV sind in der Spalte „Geschäftsleiter (bedeutende Institute)“ aufgeführt. Nicht geschäftsführende Mitglieder des Vorstands und Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der daran angrenzenden Spalte aufgeführt. Anmerkung: Informationen zur Vergütung von nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind nicht angegeben. Deren Vergütung (beschränkt auf feste Gebühr/Aufwendungen) fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich oder die Kontrolle des SECC. Weitere Einzelheiten finden sich im Abschnitt „Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats“.
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2014 |
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in Mio € |
CB&S |
PBC |
GTB |
Deutsche AWM |
Geschäftsleiter (bedeutende Institute) |
Non-executive & Supervisory Board (Significant Institutions) |
NCOU |
Konzern Gesamt |
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|
||||||||||||||||||
Anzahl der Mitarbeiter |
2.057 |
108 |
141 |
388 |
76 |
67 |
67 |
2.903 |
||||||||||
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Senior Management Group |
58 |
15 |
13 |
21 |
25 |
0 |
7 |
139 |
||||||||||
Andere Material Risk Taker |
1.998 |
93 |
128 |
367 |
51 |
67 |
60 |
2.764 |
||||||||||
Gesamtvergütung |
2.072 |
98 |
120 |
381 |
109 |
N/A |
74 |
2.854 |
||||||||||
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Fixe Vergütung2 |
980 |
50 |
55 |
169 |
54 |
N/A |
38 |
1.347 |
||||||||||
Variable Vergütung3 |
1.092 |
48 |
65 |
212 |
55 |
N/A |
36 |
1.508 |
||||||||||
Variable Vergütung |
1.092 |
48 |
65 |
212 |
55 |
N/A |
36 |
1.508 |
||||||||||
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
In bar |
553 |
24 |
32 |
108 |
25 |
N/A |
19 |
761 |
||||||||||
In Aktien |
539 |
24 |
32 |
102 |
30 |
N/A |
17 |
745 |
||||||||||
In aktienbasierten Instrumenten |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
N/A |
0 |
0 |
||||||||||
In anderen Instrumenten |
0 |
0 |
0 |
2 |
0 |
N/A |
0 |
2 |
||||||||||
Ausstehende aufgeschobene variable Vergütung |
2.049 |
81 |
94 |
296 |
167 |
N/A |
73 |
2.760 |
||||||||||
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
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||||||||||
Vested Awards |
12 |
0 |
0 |
0 |
12 |
N/A |
0 |
25 |
||||||||||
Unvested Awards |
2.037 |
81 |
94 |
296 |
154 |
N/A |
73 |
2.735 |
||||||||||
Zahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses4 |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
4 |
||||||||||
Anzahl der Begünstigten |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
N/A |
6 |
Alle Zahlen in der Tabelle beinhalten die Zuordnung der Vergütung und der Mitarbeiterzahlen der Infrastruktureinheiten gemäß unseren gängigen Kostenallokationsschlüsseln. Die Tabelle kann marginale Rundungsdifferenzen enthalten.
Zahlungen anlässlich der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses sind als einmalige Zahlung für besondere Neueinstellungen gedacht und werden in dem Jahr der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses für Zwecke der Festlegung des maximalen Verhältnisses von fixer zu variabler Vergütung als variable Bezüge berücksichtigt. Damit sind Zahlungen anlässlich der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in der vorstehenden Tabelle in dem Posten „variable Bezüge“ enthalten. Für das Jahr 2014 wurden Zahlungen anlässlich der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 6,09 Mio € an insgesamt 15 Material Risk Taker geleistet.
Wir stellen sicher, dass freiwillige Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage des nachhaltigen Engagements des Einzelnen und dessen persönlichen Beitrags zum Erfolg der Bank während der Zeit seiner Beschäftigung festgesetzt werden. Die größte im Jahr 2014 geleistete Abfindungszahlung betrug 3,01 Mio €.
Im Jahr 2014 verfielen für sieben Material Risk Taker Vergütungselemente wegen Kündigung aus wichtigem Grund, infolge der Feststellung eines Verstoßes gegen interne Richtlinien oder regulatorische Auflagen beziehungsweise wegen Wegfalls der Leistungsgrundlage. Der verfallene Betrag belief sich (basierend auf dem Wert des Awards zum Zeitpunkt der Gewährung) auf 2,75 Mio €. Zum Ende des Jahres 2014 stand ein Mitarbeiter unter Beobachtung der bankinternen Ausschüsse und war aufgrund noch andauernder Ermittlungen von der vorläufigen Aussetzung der Fälligkeit oder Lieferung betroffen.
Vergütung einkommensstarker Mitarbeiter
Gemäß Art. 450 CRR ist die Bank auch zur Offenlegung der Anzahl von Mitarbeitern verpflichtet, die mehr als 1 Mio € verdienen. Diese Information wird im Folgenden zur Verfügung gestellt:
|
2014 |
||
|
Anzahl der Mitarbeiter |
||
Gesamtbezüge1 |
|
||
|
|||
1.000.000 to 1.499.999 |
391 |
||
1.500.000 to 1.999.999 |
168 |
||
2.000.000 to 2.499.999 |
85 |
||
2.500.000 to 2.999.999 |
56 |
||
3.000.000 to 3.499.999 |
35 |
||
3.500.000 to 3.999.999 |
25 |
||
4.000.000 to 4.499.999 |
19 |
||
4.500.000 to 4.999.999 |
8 |
||
5.000.000 to 5.999.999 |
15 |
||
6.000.000 to 6.999.999 |
7 |
||
7.000.000 to 7.999.999 |
5 |
||
8.000.000 to 8.999.999 |
2 |