Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts
Die zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente wurden den drei Kategorien gemäß der IFRS-Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts zugeordnet.
Level 1 – mittels notierter Preise in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert direkt von Preisen an aktiven, liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsentativ für das im Inventar des Konzerns zu bewertende ist.
Hierzu zählen hochliquide Schatzanweisungen sowie Derivate, Eigenkapitaltitel und Anleihen, die in sehr liquiden Märkten gehandelt werden.
Level 2 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegenden Zeitwert aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren sämtliche Eingangsparameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann.
Hierzu zählen eine Vielzahl der außerbörslichen Derivate, börsennotierte Investment-Grade-Kreditanleihen, einige Credit Default Swaps (CDS), eine Vielzahl der forderungsbesicherten Schuldverschreibungen sowie viele der weniger liquiden Aktien.
Level 3 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die ein anderes Bewertungsverfahren benötigen. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat.
Hierzu zählen komplexere außerbörsliche Derivate, notleidende Kredite, hochgradig strukturierte Anleihen, illiquide Asset Backed Securities (ABS), illiquide forderungsbesicherte Schuldverschreibungen (Kassa und synthetisch), Risikopositionen gegenüber Monolineversicherern, Private-Equity-Investments, viele gewerbliche Immobilienkredite, illiquide Kredite und einige Kommunalanleihen.
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente1 |
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30.9.2014 |
31.12.2013 |
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in Mio € |
In aktiven Märkten notierte Preise (Level 1) |
Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethode (Level 2) |
Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethode (Level 3) |
In aktiven Märkten notierte Preise (Level 1) |
Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethode (Level 2) |
Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethode (Level 3) |
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Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
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Handelsaktiva |
80.637 |
102.435 |
13.288 |
86.634 |
111.411 |
12.025 |
||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
80.385 |
86.298 |
8.361 |
86.325 |
94.269 |
6.960 |
||||||||||
Sonstige Handelsaktiva |
251 |
16.137 |
4.927 |
309 |
17.143 |
5.065 |
||||||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
6.271 |
540.990 |
8.506 |
7.421 |
486.614 |
10.556 |
||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
10.271 |
129.185 |
3.458 |
7.083 |
174.391 |
3.123 |
||||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
33.688 |
21.875 |
3.831 |
23.948 |
21.049 |
3.329 |
||||||||||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte2,3 |
0 |
3.9102 |
0 |
60 |
7.3472 |
1 |
||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
130.867 |
798.395 |
29.083 |
125.146 |
800.811 |
29.033 |
||||||||||
|
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Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
|
|
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Handelspassiva |
21.016 |
27.074 |
12 |
36.449 |
19.331 |
24 |
||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
21.002 |
25.924 |
12 |
36.438 |
18.490 |
24 |
||||||||||
Sonstige Handelspassiva |
14 |
1.150 |
0 |
12 |
841 |
0 |
||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
7.011 |
526.557 |
5.893 |
7.815 |
467.293 |
8.321 |
||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
1.216 |
55.197 |
2.431 |
197 |
88.466 |
1.442 |
||||||||||
Investmentverträge4 |
0 |
8.476 |
0 |
0 |
8.067 |
0 |
||||||||||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen2,3 |
1 |
3.8742 |
–4785 |
4 |
1.4952 |
–2475 |
||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
29.244 |
621.178 |
7.858 |
44.465 |
584.651 |
9.539 |
Im dritten Quartal 2014 gab es, basierend auf liquiditätsbezogenen Prüfverfahren, in den Wertpapieren des Handelsbestands Transfers zwischen Level 1 und Level 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts (5 Mrd. € auf der Aktivseite und 4,1 Mrd. € Verbindlichkeiten).
Bewertungsverfahren
Nachstehend werden die Bewertungsmethoden erläutert, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der verschiedenen vom Konzern gehandelten Arten von Finanzinstrumenten eingesetzt werden.
Festverzinsliche Wertpapiere von staatlichen und quasistaatlichen Emittenten und Unternehmen sowie Eigenkapitaltitel: Sofern es keine in jüngster Zeit durchgeführten Transaktionen gibt, kann der beizulegende Zeitwert auf Basis des letzten Marktpreises, bereinigt um alle seither erfolgten Risiko- und Informationsänderungen, ermittelt werden. Werden auf einem aktiven Markt vergleichbare Instrumente notiert, wird der beizulegende Zeitwert durch Anpassung des Vergleichswerts an die jeweiligen Differenzen in den Risikoprofilen dieser Instrumente bestimmt. Sind keine vergleichbaren Werte verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert anhand komplexerer Modellierungstechniken bestimmt. Diese Techniken umfassen DCF-Verfahren, die die aktuellen Marktkonditionen für Kredit-, Zins-, Liquiditäts- und sonstige Risiken berücksichtigen. Bei Modellierungstechniken für Eigenkapitaltitel können auch Ertragsmultiplikatoren eingesetzt werden.
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („MBS/ABS“): Zu diesen Instrumenten gehören private und gewerbliche MBS und sonstige ABS einschließlich forderungsbesicherter Schuldverschreibungen. ABS weisen besondere Merkmale auf, da sie mit unterschiedlichen zugrunde liegenden Vermögenswerten besichert sind und die Kapitalstruktur der Emittenten variiert. Die Komplexität steigt darüber hinaus, wenn die zugrunde liegenden Vermögenswerte selbst ABS sind, wie dies beispielsweise bei vielen forderungsbesicherten Schuldverschreibungen der Fall ist.
Wenn es keine zuverlässigen externen Preisermittlungen gibt, werden ABS entweder anhand einer vergleichenden Analyse auf der Grundlage ähnlicher am Markt beobachtbarer Transaktionen oder anhand branchenüblicher Modelle unter Berücksichtigung verfügbarer beobachtbarer Daten bewertet. Die externen, branchenüblichen Modelle kalkulieren die Zins- und Tilgungszahlungen im Rahmen einer Transaktion auf der Grundlage von Annahmen, die unabhängigen Preistests unterzogen werden können. Die Eingangsparameter beinhalten Annahmen über vorzeitige Tilgungen, Verlustannahmen (Zeitpunkt und Verlusthöhe) und einen Diskontierungszinssatz (Aufschlag, Rendite oder Diskontierungsmarge). Diese Eingangsgrößen/Annahmen basieren auf tatsächlichen Transaktionen, externen Marktanalysen und gegebenenfalls Marktindizes.
Kredite: Bei bestimmten Krediten lässt sich der beizulegende Zeitwert anhand des Marktpreises einer erst kürzlich erfolgten Transaktion unter Einbeziehung sämtlicher Risiko- und Informationsveränderungen seit dem Transaktionsdatum ermitteln. Sofern keine erst vor kurzem durchgeführten Transaktionen vorliegen, wird der beizulegende Zeitwert anhand von Kursangaben von Brokern, Konsenspreisfeststellungen, vergleichbaren Instrumenten oder mithilfe von DCF-Verfahren bestimmt. In den DCF-Verfahren werden je nach Angemessenheit Eingangsparameter für Kreditrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken, geschätzte Ausfallverluste und die bei Ausfällen ausgenutzten Beträge verwendet. Die Parameter Kreditrisiko, geschätzte Ausfallverluste und Ausnutzung zum Zeitpunkt des Ausfalls werden, sofern verfügbar und angemessen, anhand von Informationen über die betreffenden Kredit- oder CDS-Märkte ermittelt.
Leveraged-Finance-Kredite können sich durch transaktionsspezifische Merkmale auszeichnen, die die Relevanz der am Markt beobachtbaren Transaktionen einschränken. Gibt es vergleichbare Transaktionen, für die beobachtbare Parameter externer Pricing Services vorliegen, werden diese Informationen entsprechend den Transaktionsunterschieden angepasst. Gibt es keine vergleichbaren Transaktionen, wird ein DCF-Verfahren angewandt, bei dem die Kreditrisikoaufschläge aus dem entsprechenden Index für Leveraged-Finance-Kredite abgeleitet werden. Dabei werden die Branchenklassifizierung, die Nachrangigkeit des Kredits sowie sonstige relevante Informationen über den Kredit und den jeweiligen Kontrahenten berücksichtigt.
Außerbörsliche derivative Finanzinstrumente: Transaktionen, die dem Marktstandard entsprechen und an liquiden Märkten gehandelt werden – wie Zinsswaps, Devisentermingeschäfte und Optionskontrakte in G-7-Währungen –, sowie Aktienswaps und Optionskontrakte auf börsennotierte Wertpapiere oder Indizes werden anhand von branchenüblichen Standardmodellen mit notierten Eingangsparametern bewertet. Die Eingangsparameter können, soweit möglich, von Pricing Services oder Konsens-Pricing-Services eingeholt beziehungsweise aus kürzlich durchgeführten Transaktionen an aktiven Märkten abgeleitet werden.
Für komplexere Finanzinstrumente werden differenziertere Modellierungstechniken verwendet, die für das Finanzinstrument spezifisch und anhand verfügbarer Marktpreise kalibriert sind. Ist eine Kalibrierung des Bewertungsergebnisses anhand relevanter Marktreferenzen nicht möglich, werden Bewertungsanpassungen genutzt, um das Bewertungsergebnis um alle Differenzen zu bereinigen. In weniger aktiven Märkten werden Informationen aus weniger häufig stattfindenden Markttransaktionen, Kursangaben von Brokern sowie Extrapolations- und Interpolationsverfahren abgeleitet. Sind keine beobachtbaren Preise oder Eingangsgrößen vorhanden, ist eine Einschätzung durch das Management erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert mithilfe anderer relevanter Informationsquellen zu bestimmen, die unter anderem historische Daten, die Fundamentalanalyse der wirtschaftlichen Eckdaten der Transaktion und vergleichbare Daten von ähnlichen Transaktionen beinhalten.
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen unter der Fair Value Option: Der beizulegende Zeitwert der zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten finanziellen Verpflichtungen, die unter Anwendung der Fair Value Option in diese Kategorie klassifiziert wurden, enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit dieser finanziellen Verpflichtung in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Konzerns. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören strukturierte Anleihen, strukturierte Einlagen und sonstige durch konsolidierte Gesellschaften emittierte strukturierte Wertpapiere, die unter Umständen nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Zahlungsströme mithilfe der relevanten kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt. Die Marktrisikoparameter werden entsprechend vergleichbaren Finanzinstrumenten bewertet, die als Vermögenswerte gehalten werden. So werden beispielsweise Derivate, die in strukturierte Finanzinstrumente eingebettet sind, anhand der im Abschnitt „Außerbörsliche derivative Finanzinstrumente“ erläuterten Methode bewertet.
Sind die zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten finanziellen Verpflichtungen, die unter der Fair Value Option klassifiziert wurden, wie beispielsweise Verbindlichkeiten aus Wertpapierleihen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos), besichert, wird die Verbesserung der Kreditqualität bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen: Der Konzern hält Vermögenswerte, die mit Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen im Zusammenhang stehen. Der Konzern ist vertraglich verpflichtet, diese Vermögenswerte zu nutzen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Aus diesem Grund wird der beizulegende Zeitwert für die Verbindlichkeiten aus den Investmentverträgen, das heißt der Rückkaufswert der Verträge, durch den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Vermögenswerte bestimmt.
Analyse der Finanzinstrumente mit einem beizulegenden Zeitwert, der mithilfe von Bewertungsmodellen ermittelt wurde, die wesentliche nicht beobachtbare Parameter enthalten (Level 3)
Zu einigen der Finanzinstrumente in der dritten Kategorie bestehen identische oder ähnliche kompensierende Positionen bezüglich der nicht beobachtbaren Parameter. Die diesbezüglichen IFRS-Vorschriften fordern jedoch, dass diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten brutto dargestellt werden.
Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere: In dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts sind bestimmte illiquide Unternehmensanleihen aus Wachstumsmärkten und illiquide strukturierte Unternehmensanleihen enthalten. Darüber hinaus werden hier bestimmte Bestände an Anleihen ausgewiesen, die von Verbriefungsgesellschaften emittiert wurden sowie durch private und gewerbliche MBS, forderungsbesicherte Schuldverschreibungen und andere ABS. Der Anstieg bei den Vermögenswerten im Berichtszeitraum ist hauptsächlich auf Käufe und Umklassifizierungen von Vermögenswerten aus der Kategorie 2 in die Kategorie 3 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts, der teilweise durch Verkäufe und Umklassifizierungen aus der Kategorie 3 kompensiert wird, zurückzuführen.
Positive und negative Marktwerte aus derivativen Instrumenten dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts werden auf Basis eines oder mehrerer wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bewertet. Diese nicht beobachtbaren Parameter können bestimmte Korrelationen umfassen, bestimmte langfristige Volatilitäten, bestimmte Raten für vorzeitige Tilgungen sowie bestimmte Kreditrisikoaufschläge und andere transaktionsspezifische Faktoren.
Level-3-Derivate enthalten kundenspezifische Derivate forderungsbesicherter Schuldverschreibungen, deren zugrunde liegender Referenzpool aus Unternehmensvermögenswerten nicht mit regelmäßig gehandelten Indizes vergleichbar ist, bestimmte Tranchen von Indexkreditderivaten, bestimmte Optionen, deren Volatilität nicht beobachtbar ist, bestimmte Basketoptionen, in denen die Korrelationen zwischen den zugrunde liegenden Vermögenswerten nicht beobachtbar sind, langfristige Zinsoptionen und Fremdwährungsderivate, die sich auf mehrere Währungen beziehen, sowie bestimmte Credit Default Swaps, für die der Kreditrisikoaufschlag nicht beobachtbar ist. Der Rückgang derivativer Instrumente im Berichtszeitraum ist hauptsächlich auf Umklassifizierungen von Vermögenswerten aus der Kategorie 3 in die Kategorie 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Veränderungen in den unbeobachtbaren Eingangsparametern zur Bewertung dieser Instrumente zurückzuführen.
Andere zu Handelszwecken gehaltene Instrumente in der dritten Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts enthaltenen Handelsinstrumenten beinhalten in erster Linie handelbare Kredite, deren Wert anhand von Bewertungsmodellen auf Basis eines oder mehrerer wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bestimmt wird. Level-3-Kredite umfassen illiquide Leveraged Loans und illiquide private und gewerbliche Hypothekendarlehen.
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Vermögenswerte/Verpflichtungen: Bestimmte Unternehmenskredite und strukturierte Verbindlichkeiten, die unter der Fair Value Option als zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, sind in dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts enthalten. Die Unternehmenskredite werden mithilfe von Bewertungstechniken bewertet, die beobachtbare Kreditrisikoaufschläge, Erlösquoten und nicht beobachtbare Ausnutzungsgrade berücksichtigen. Revolvierende Kreditzusagen werden der dritten Kategorie der Hierarchie zugewiesen, da der Ausnutzungsgrad bei einem Ausfall einen wesentlichen Parameter darstellt, der nicht beobachtbar ist.
Darüber hinaus enthalten bestimmte emittierte Hybridanleihen, die zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert wurden, eingebettete Derivate, die auf Basis wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter bewertet wurden. Diese nicht beobachtbaren Parameter umfassen die Korrelationen der Volatilitäten einzelner Aktien. Der Anstieg der Verpflichtungen im Berichtszeitraum ist überwiegend auf Umklassifizierungen in die Kategorie 3 aus der Kategorie 2 der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts aufgrund weniger beobachtbarer Eingangsparameter zur Bewertung dieser Instrumente zurückzuführen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, wenn es keine angemessenen Vergleichsinstrumente gibt und der Markt als sehr illiquide angesehen wird. Der Anstieg im Berichtszeitraum ist hauptsächlich auf Käufe zurückzuführen.
Überleitung der Finanzinstrumente in der Level-3-Kategorie |
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|
30.9.2014 |
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in Mio € |
Bestand am Jahresanfang |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
Gewinne/ |
Käufe |
Verkäufe |
Emissionen2 |
Abwicklungen3 |
Umklassifizierungen in Level 34 |
Umklassifizierungen aus Level 34 |
Bestand am Periodenende |
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
6.960 |
0 |
478 |
2.569 |
–1.522 |
0 |
–296 |
1.728 |
–1.556 |
8.361 |
||||||||||||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
10.556 |
0 |
–94 |
0 |
0 |
0 |
–976 |
1.088 |
–2.068 |
8.506 |
||||||||||||||||
Sonstige Handelsaktiva |
5.064 |
0 |
59 |
1.800 |
–1.672 |
375 |
–376 |
826 |
–1.149 |
4.927 |
||||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
3.123 |
0 |
227 |
240 |
–5 |
1.408 |
–1.543 |
139 |
–130 |
3.458 |
||||||||||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
3.329 |
0 |
2945 |
960 |
–256 |
0 |
–662 |
367 |
–200 |
3.831 |
||||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte6 |
1 |
–1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
29.032 |
–1 |
9637,8 |
5.568 |
–3.456 |
1.783 |
–3.853 |
4.148 |
–5.103 |
29.083 |
||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
24 |
0 |
2 |
0 |
0 |
0 |
–10 |
2 |
–6 |
12 |
||||||||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
8.321 |
0 |
–7 |
0 |
0 |
0 |
–1.077 |
1.067 |
–2.410 |
5.893 |
||||||||||||||||
Sonstige Handelspassiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
1.442 |
0 |
–77 |
0 |
0 |
31 |
–16 |
1.201 |
–149 |
2.431 |
||||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
–247 |
0 |
–39 |
0 |
0 |
0 |
–123 |
24 |
–92 |
–478 |
||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
9.539 |
0 |
–1217,8 |
0 |
0 |
31 |
–1.226 |
2.294 |
–2.658 |
7.858 |
|
30.9.2013 |
|||||||||||||||||||||||
in Mio € |
Bestand am Jahresanfang |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
Gewinne/ |
Käufe |
Verkäufe |
Emissionen2 |
Abwicklungen3 |
Umklassifizierungen in Level 34 |
Umklassifizierungen aus Level 34 |
Bestand am Periodenende |
||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
10.306 |
0 |
80 |
1.231 |
–2.562 |
0 |
–799 |
1.828 |
–2.419 |
7.665 |
||||||||||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
15.210 |
0 |
–2.139 |
0 |
0 |
0 |
–1.170 |
2.273 |
–2.083 |
12.091 |
||||||||||||||
Sonstige Handelsaktiva |
4.609 |
0 |
–212 |
655 |
–1.184 |
1.235 |
–330 |
561 |
–408 |
4.927 |
||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
3.956 |
0 |
167 |
50 |
–13 |
897 |
–1.772 |
180 |
–258 |
3.208 |
||||||||||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
3.940 |
–80 |
–505 |
648 |
–839 |
0 |
–532 |
870 |
–490 |
3.467 |
||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
38.021 |
–80 |
–2.1546,7 |
2.584 |
–4.597 |
2.132 |
–4.602 |
5.712 |
–5.657 |
31.358 |
||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||
Wertpapiere des Handelsbestands |
318 |
0 |
8 |
0 |
0 |
0 |
–161 |
4 |
–146 |
24 |
||||||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
9.286 |
0 |
–55 |
0 |
0 |
0 |
–944 |
1.765 |
–1.537 |
8.514 |
||||||||||||||
Sonstige Handelspassiva |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
11 |
0 |
11 |
||||||||||||||
Zum Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
1.417 |
0 |
–172 |
0 |
0 |
278 |
–205 |
531 |
–197 |
1.653 |
||||||||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
–176 |
0 |
59 |
0 |
0 |
0 |
24 |
–295 |
–0 |
–388 |
||||||||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
10.845 |
0 |
–1606,7 |
0 |
0 |
278 |
–1.286 |
2.017 |
–1.880 |
9.813 |
Sensitivitätsanalyse von nicht beobachtbaren Parametern
Basiert der Wert eines Finanzinstruments auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern, kann der hierfür zu verwendende Wert dieser Parameter zum Bilanzstichtag aus einer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen ausgewählt werden. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses werden für diese nicht beobachtbaren Parameter angemessene Werte ausgewählt, die den herrschenden Marktgegebenheiten und dem vorstehend ausgeführten Bewertungskontrollansatz des Konzerns entsprechen. Hätte der Konzern am 30. September 2014 zur Bewertung der betreffenden Finanzinstrumente Parameterwerte zugrunde gelegt, die am äußeren Ende der Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen lagen und zu diesem Zeitpunkt verfügbar waren, hätte sich der ausgewiesene beizulegende Zeitwert um bis zu 3,2 Mrd € erhöht beziehungsweise um bis zu 2,9 Mrd € verringert. Zum 31. Dezember 2013 wäre der beizulegende Zeitwert um bis zu 3,0 Mrd € gestiegen beziehungsweise um bis zu 2,6 Mrd € gesunken. Um diese Auswirkungen zu berechnen, bewertete der Konzern bestimmte Finanzinstrumente neu, indem bestmögliche alternative Parameter herangezogen werden, oder nutzt eine Bewertungsmethode, die Wertanpassungen bezüglich der Geld-/Briefspanne berücksichtigt. Die Wertanpassung für Kosten der Vertragsaufhebung basiert auf der Geld-/Briefspanne, die gezahlt werden muss, um eine gehaltene Position in Finanzinstrumenten oder eine Risikokomponente zu schließen, und spiegelt als solche Faktoren wie Illiquidität oder Unsicherheit am Markt wider.
Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen darstellen, die sich aus der relativen Unsicherheit bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten ergeben, deren Bewertung auf nicht beobachtbaren Parametern basiert. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass in der Praxis alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende ihrer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Aus diesem Grund dürften die vorgenannten Schätzwerte bezüglich der Unsicherheitsfaktoren die tatsächlichen Unsicherheitsfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag übertreffen. Ferner sind die vorliegenden Angaben keine Vorhersage oder Indikation für künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.
Für viele der hier berücksichtigten Finanzinstrumente, insbesondere für Derivate, stellen nicht beobachtbare Parameter lediglich eine Teilmenge der Parameter dar, die für die Preisermittlung des Finanzinstruments erforderlich sind. Bei der verbliebenen Teilmenge handelt es sich um beobachtbare Parameter. Daher dürfte der Gesamteffekt für diese Instrumente, der aus der Verschiebung der nicht beobachtbaren Parameter an das äußere Ende ihrer Bandbreite resultiert, im Vergleich zum gesamten beizulegenden Zeitwert relativ gering ausfallen. Für andere Instrumente wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage des Preises für das gesamte Instrument ermittelt. Dies erfolgt beispielsweise durch Anpassung des beizulegenden Zeitwerts eines angemessenen Vergleichsinstruments. Zusätzlich werden alle Finanzinstrumente bereits zu solchen beizulegenden Zeitwerten bilanziert, die Bewertungsanpassungen für die Kosten der Schließung beinhalten und daher bereits die Unsicherheitsfaktoren berücksichtigen, mit denen Marktpreise behaftet sind. Ein in den vorliegenden Angaben ermittelter negativer Effekt aus diesen Unsicherheitsfaktoren wird daher stets das Ausmaß der Auswirkungen übersteigen, das bereits für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts im Konzernabschluss berücksichtigt wird.
Sensitivitätsanalyse von nicht beobachtbaren Parametern1 |
||||||
|
30.9.2014 |
31.12.2013 |
||||
in Mio € |
Positive Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen |
Negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen |
Positive Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen |
Negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch Nutzung angemessener möglicher Alternativen |
||
|
||||||
Wertpapiere: |
|
|
|
|
||
Schuldtitel |
765 |
686 |
643 |
542 |
||
Mit Gewerbeimmobilien unterlegte Wertpapiere |
63 |
54 |
39 |
32 |
||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
225 |
221 |
233 |
229 |
||
Schuldtitel staatlicher und quasistaatlicher Emittenten |
62 |
47 |
6 |
6 |
||
Unternehmensschuldtitel und andere Schuldtitel |
414 |
364 |
365 |
275 |
||
Durch Grundpfandrechte und andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
46 |
124 |
32 |
97 |
||
Derivate: |
|
|
|
|
||
445 |
488 |
524 |
509 |
|||
Aktienderivate |
174 |
130 |
281 |
171 |
||
Zinsderivate |
692 |
335 |
405 |
255 |
||
Wechselkursderivate |
5 |
4 |
24 |
6 |
||
Sonstige |
113 |
94 |
83 |
61 |
||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft: |
|
|
|
|
||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
892 |
819 |
701 |
619 |
||
Kreditzusagen |
5 |
5 |
17 |
17 |
||
Sonstige |
112 |
176 |
255 |
277 |
||
Insgesamt |
3.250 |
2.861 |
2.966 |
2.554 |
Sensitivität gegenüber und Zusammenhänge zwischen nicht beobachtbaren Parametern
Die nicht beobachtbaren Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Level-3-Vermögenswerten sind häufig voneinander abhängig. Ferner bestehen oft dynamische Zusammenhänge zwischen nicht beobachtbaren und beobachtbaren Parametern sowie zwischen den Erstgenannten. Wirken sich diese wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert eines bestimmten Instruments aus, werden sie explizit über Korrelationsparameter erfasst oder alternativ über Bewertungsmodelle und -verfahren überprüft. Basiert ein Bewertungsverfahren auf mehreren Parametern, schränkt die Wahl eines bestimmten Parameters häufig die Spanne anderer Parameter ein. Allgemeine Marktfaktoren (wie Zinssätze, Aktien-, Anleihe- oder Rohstoffindizes und Wechselkurse) können ebenfalls Auswirkungen haben.
Die unten aufgeführte Spanne zeigt den höchsten und niedrigsten Wert, der der Bewertung signifikanter Engagements in der Level-3-Kategorie zugrunde gelegt wird. Die Diversität der Finanzinstrumente, aus denen die Anhangangabe besteht, ist signifikant und deshalb können die Spannen bestimmter Parameter groß sein. Beispielsweise repräsentiert die Spanne der Bonitätsaufschläge auf hypothekarisch besicherte Wertpapiere nicht leistungsgestörte, liquidere Positionen mit niedrigeren Aufschlägen als weniger liquide, leistungsgestörte Positionen mit höheren Aufschlägen. Level-3 umfasst die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Instrumente mit geringerer Liquidität. Die unten aufgeführte weite Spanne ist zu erwarten, da bei der Bewertung der verschiedenen Engagementarten eine starke Differenzierung erfolgt, um relevante Marktentwicklungen zu erfassen. Im Folgenden werden die wesentlichen Parameterarten kurz beschrieben und signifikante Zusammenhänge zwischen ihnen erläutert.
Kreditparameter werden verwendet, um die Bonität eines Geschäftspartners durch die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit und der daraus resultierenden Verluste zu bewerten. Der Bonitätsaufschlag ist die Hauptkennzahl zur Bewertung der Bonität. Er stellt die Prämie auf das referenzierte Benchmark-Instrument (üblicherweise den LIBOR oder das jeweilige Treasury-Instrument, abhängig vom bewerteten Vermögenswert) oder die im Vergleich zum referenzierten Benchmark-Instrument höhere Rendite dar, die ein Anleiheinhaber als Gegenleistung für den Bonitätsunterschied zwischen dem Vermögenswert und der entsprechenden Benchmark fordern würde. Höhere Bonitätsaufschläge sind ein Zeichen für geringere Bonität und senken den Wert von Anleihen oder Krediten, die vom Kreditnehmer an die Bank zurückzuzahlen sind. Die Erlösquote entspricht einer Schätzung des Betrags, den ein Kreditgeber beim Ausfall eines Kreditnehmers beziehungsweise ein Anleiheinhaber beim Ausfall eines Anleiheemittenten erhalten würde. Eine höhere Erlösquote führt dazu, dass eine Anleiheposition besser bewertet wird, sofern die anderen Parameter unverändert bleiben. Die konstante Ausfallrate (Constant Default Rate, „CDR“) und die konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen (Constant Prepayment Rate, „CPR“) ermöglichen eine Bewertung komplexerer Kredite und Schuldtitel. Diese Parameter dienen zur Schätzung der kontinuierlichen Ausfälle bei geplanten Rück- und Zinszahlungen oder zeigen, ob der Kreditnehmer zusätzliche (normalerweise freiwillige) vorzeitige Rückzahlungen vornimmt. Sie sind bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts von Hypotheken- oder anderen Krediten besonders relevant, die der Kreditnehmer über einen bestimmten Zeitraum zurückzahlt oder vorzeitig zurückzahlen kann, wie zum Beispiel bei einigen Wohnungsbaukrediten. Eine höhere CDR hat eine schlechtere Kreditbewertung zur Folge, da der Kreditgeber letztlich eine geringere Rückzahlung erhalten wird.
Zinssätze, Bonitätsaufschläge, Inflationsraten, Wechsel- und Aktienkurse liegen einigen Optionsinstrumenten oder anderen komplexen Derivaten zugrunde, bei denen die Zahlung an den Derivateinhaber von der Entwicklung der zugrunde liegenden Referenzwerte abhängig ist. Volatilitätsparameter beschreiben wesentliche Attribute der Entwicklung von Optionen, indem sie eine Bewertung der Schwankungen bei den Erträgen aus dem zugrunde liegenden Instrument ermöglichen. Diese Volatilität ist ein Indikator für die Wahrscheinlichkeit einer Entwicklung: Eine höhere Volatilität bedeutet eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ergebnis eintritt. Die zugrunde liegenden Referenzwerte (Zinssätze, Bonitätsaufschläge etc.) wirken sich auf die Bewertung von Optionen aus. Sie beschreiben die Höhe der Zahlung, die bei einer Option erwartet werden kann. Daher ist der Wert einer Option vom Wert des zugrunde liegenden Instruments und von dessen Volatilität abhängig, die die Höhe und Wahrscheinlichkeit der Zahlung bestimmt. Bei einer hohen Volatilität ist der Wert einer Option höher, da die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ertrags höher ist. Der Optionswert ist ebenfalls höher, wenn die entsprechende Zahlung signifikant ist.
Korrelationen werden verwendet, um Zusammenhänge zwischen zugrunde liegenden Referenzwerten zu beschreiben, wenn ein Derivat oder anderes Instrument mehr als einen Referenzwert hat. Einige dieser Zusammenhänge, zum Beispiel die Korrelation zwischen Rohstoffen sowie die Korrelation zwischen Zinssätzen und Wechselkursen, basieren üblicherweise auf makroökonomischen Faktoren wie den Auswirkungen der globalen Nachfrage auf die Rohstoffpreise oder dem Effekt der Zinsparität auf Wechselkurse. Bei Kreditderivaten und Aktienkorb-Derivaten können spezifischere Zusammenhänge zwischen Kreditreferenzwerten und Aktien bestehen. Kreditkorrelationen werden verwendet, um den Zusammenhang zwischen der Performance mehrerer Kredite zu bewerten. Aktienkorrelationen sollen den Zusammenhang zwischen den Renditen mehrerer Aktien beschreiben. Ein Derivat mit einem Korrelationsrisiko ist entweder eine Kauf- oder eine Verkaufsoption auf das Korrelationsrisiko. Eine hohe Korrelation legt nahe, dass ein starker Zusammenhang zwischen den zugrunde liegenden Referenzwerten besteht. Dadurch steigt der Wert dieser Derivate. Bei einer negativen Korrelation entwickeln sich die zugrunde liegenden Referenzwerte gegensätzlich, das heißt, ein Kursanstieg bei einem zugrunde liegenden Referenzwert führt zu einem Kursrückgang bei einem anderen.
Ein EBITDA („Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization“ – Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) multipler Ansatz kann für die Bewertung weniger liquider Wertpapiere genutzt werden. Bei diesem Ansatz wird der Unternehmenswert einer Gesellschaft geschätzt, indem die Kennzahl von Unternehmenswert zu EBITDA einer vergleichbaren, beobachtbaren Gesellschaft mit dem EBITDA der Gesellschaft, für die eine Bewertung erfolgen soll, ins Verhältnis gesetzt wird. Hierbei wird eine Liquiditätsanpassung vorgenommen, um dem Unterschied in der Liquidität des notierten Vergleichsunternehmens gegenüber der zu bewertenden Gesellschaft Rechnung zu tragen. Ein höheres Vielfaches eines Unternehmenswerts/EBITDA resultiert in einem höheren beizulegenden Zeitwert.
Finanzinstrumente, die der dritten Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts zugeordnet wurden, und Zusammenhänge zwischen nicht beobachtbaren Parametern |
||||||||||||
|
30.9.2014 |
|||||||||||
|
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
|
|||||||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren1 |
Signifikante nicht beobachtbare Parameter (Level 3) |
Spanne |
|||||||
|
||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente – Handelsbestand, zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
|
|
|
|
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere des Handelsbestands: |
|
|
|
|
|
|
||||||
Mit Gewerbeimmobilien unterlegte Wertpapiere |
420 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
112 % |
||||||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
229 |
2.300 |
||||||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
|
|
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
2.290 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
104 % |
||||||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
37 |
2.000 |
||||||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
95 % |
||||||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
0 % |
22 % |
||||||
|
|
|
|
Konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen |
0 % |
26 % |
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere insgesamt |
2.711 |
0 |
|
|
|
|
||||||
Festverzinsliche Wertpapiere und andere Schuldtitel |
5.615 |
1.267 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
247 % |
||||||
Handelsbestand |
5.129 |
9 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
38 |
5.000 |
||||||
Schuldtitel staatlicher und quasi-staatlicher Emittenten |
756 |
|
|
|
|
|
||||||
Unternehmensschuldinstrumente und andere Schuldtitel |
4.373 |
|
|
|
|
|
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
486 |
|
|
|
|
|
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
|
1.258 |
|
|
|
|
||||||
Eigenkapitaltitel |
1.398 |
3 |
Marktansatz |
Kurs-/Nettoinventarwert |
63 % |
100 % |
||||||
Handelsbestand |
522 |
3 |
|
Unternehmenswert/EBITDA (Vielfaches) |
1 |
14 |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
31 |
0 |
|
|
|
|
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
845 |
|
DCF-Verfahren |
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten |
6 % |
13 % |
||||||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
10.265 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
137 % |
||||||
Handelsbestand |
4.854 |
0 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
59 |
3.540 |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: |
3.048 |
|
|
Konstante Ausfallrate |
5 % |
20 % |
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
2.362 |
|
|
Erlösquote |
15 % |
60 % |
||||||
Kreditzusagen |
0 |
107 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
1 |
661 |
||||||
|
|
|
|
Erlösquote |
35 % |
100 % |
||||||
|
|
|
Kreditpreismodell |
Ausnutzungsgrad |
0 % |
100 % |
||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen |
5902 |
1.0663 |
DCF-Verfahren |
IRR |
2 % |
40 % |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene nicht derivative Finanzinstrumente insgesamt |
20.577 |
2.443 |
|
|
|
|
|
31.12.2013 |
|||||||||||
|
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
|
|||||||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren1 |
Signifikante nicht beobachtbare Parameter (Level 3) |
Spanne |
|||||||
|
||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente – Handelsbestand, zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
|
|
|
|
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere des Handelsbestands: |
|
|
|
|
|
|
||||||
Mit Gewerbeimmobilien unterlegte Wertpapiere |
361 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
103 % |
||||||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
100 |
2.470 |
||||||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
1 % |
3 % |
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere |
2.274 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
134 % |
||||||
|
|
|
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
70 |
3.180 |
||||||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
70 % |
||||||
|
|
|
|
Konstante Ausfallrate |
0 % |
25 % |
||||||
|
|
|
|
Konstante Rate der vorzeitigen Tilgungen |
0 % |
30 % |
||||||
Hypothekarisch besicherte und durch andere Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere insgesamt |
2.635 |
0 |
|
|
|
|
||||||
Festverzinsliche Wertpapiere und andere Schuldtitel |
4.016 |
1.205 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
156 % |
||||||
Handelsbestand |
3.898 |
16 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
438 |
5.000 |
||||||
Schuldtitel staatlicher und quasi-staatlicher Emittenten |
597 |
|
|
|
|
|
||||||
Unternehmensschuldinstrumente und andere Schuldtitel |
3.300 |
|
|
|
|
|
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
118 |
|
|
|
|
|
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
|
1.189 |
|
|
|
|
||||||
Eigenkapitaltitel |
1.074 |
8 |
Marktansatz |
Kurs-/Nettoinventarwert |
62 % |
100 % |
||||||
Handelsbestand |
428 |
8 |
|
Unternehmenswert/EBITDA (Vielfaches) |
1 |
14 |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
0 |
0 |
|
|
|
|
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
646 |
|
DCF-Verfahren |
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten |
7 % |
12 % |
||||||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
8.878 |
0 |
Kursverfahren |
Kurs |
0 % |
122 % |
||||||
Handelsbestand |
4.280 |
0 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
59 |
3.500 |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: |
2.621 |
|
|
Konstante Ausfallrate |
5 % |
22 % |
||||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
1.976 |
|
|
Erlösquote |
15 % |
60 % |
||||||
Kreditzusagen |
0 |
186 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
5 |
1.000 |
||||||
|
|
|
|
Erlösquote |
35 % |
80 % |
||||||
|
|
|
Kreditpreismodell |
Ausnutzungsgrad |
0 % |
100 % |
||||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen |
1.8752 |
673 |
DCF-Verfahren |
IRR |
2 % |
46 % |
||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene nicht derivative Finanzinstrumente insgesamt |
18.477 |
1.466 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
30.9.2014 |
||
|
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
|
|||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren |
Signifikante nicht beobachtbare Parameter (Level 3) |
Spanne |
|||
|
||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente: |
|
|
|
|
|
|
||
Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: |
|
|
|
|
|
|
||
Zinsderivate |
2.420 |
1.560 |
DCF-Verfahren |
Zinssatz bei Swaps (Bp.) |
1 |
1.334 |
||
|
|
|
|
Zinssatz bei Inflationsswaps |
0 % |
8 % |
||
|
|
|
Optionspreismodell |
Inflationsvolatilität |
0 % |
8 % |
||
|
|
|
|
Zinsvolatilität |
10 % |
88 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Zinssätzen |
–8 % |
100 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Basiswerten hybrider Kapitalinstrumente |
–70 % |
95 % |
||
Kreditderivate |
3.518 |
1.925 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
1 |
3.500 |
||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
100 % |
||
|
|
|
Korrelationspreismodell |
Kreditkorrelation |
13 % |
93 % |
||
Aktienderivate |
965 |
1.244 |
Optionspreismodell |
Aktienvolatilität |
7 % |
95 % |
||
|
|
|
|
Indexvolatilität |
7 % |
96 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Indizes |
33 % |
98 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Aktien |
9 % |
95 % |
||
Devisenderivate |
293 |
425 |
Optionspreismodell |
Volatilität |
1 % |
25 % |
||
Sonstige Derivate |
1.309 |
2611 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
29 |
1.500 |
||
|
|
|
Optionspreismodell |
Indexvolatilität |
2 % |
24 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Rohstoffen |
–30 % |
100 % |
||
|
|
|
|
Rohstoff-Terminpreis (€/t) |
62 |
74 |
||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene derivative Finanzinstrumente insgesamt |
8.506 |
5.415 |
|
|
|
|
|
31.12.2013 |
|||||||
|
Beizulegender Zeitwert |
|
|
|
|
|||
in Mio € |
Vermögens- |
Verbind- |
Bewertungsverfahren |
Signifikante nicht beobachtbare |
Spanne |
|||
|
||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente: |
|
|
|
|
|
|
||
Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: |
|
|
|
|
|
|
||
Zinsderivate |
2.551 |
2.156 |
DCF-Verfahren |
Zinssatz bei Swaps (Bp.) |
2 |
1.336 |
||
|
|
|
|
Zinssatz bei Inflationsswaps |
0 % |
8 % |
||
|
|
|
Optionspreismodell |
Inflationsvolatilität |
0 % |
3 % |
||
|
|
|
|
Zinsvolatilität |
10 % |
95 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Zinssätzen |
–2 % |
91 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Basiswerten hybrider Kapitalinstrumente |
–70 % |
95 % |
||
Kreditderivate |
4.377 |
2.334 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
2 |
4.093 |
||
|
|
|
|
Erlösquote |
0 % |
75 % |
||
|
|
|
Korrelationspreismodell |
Kreditkorrelation |
13 % |
88 % |
||
Aktienderivate |
1.419 |
1.987 |
Optionspreismodell |
Aktienvolatilität |
10 % |
100 % |
||
|
|
|
|
Indexvolatilität |
11 % |
98 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Indizes |
62 % |
98 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Aktien |
10 % |
97 % |
||
Devisenderivate |
529 |
455 |
Optionspreismodell |
Volatilität |
0 % |
30 % |
||
Sonstige Derivate |
1.680 |
1.1421 |
DCF-Verfahren |
Bonitätsaufschlag (Bp.) |
320 |
1.500 |
||
|
|
|
Optionspreismodell |
Indexvolatilität |
4 % |
23 % |
||
|
|
|
|
Korrelation zwischen Rohstoffen |
–30 % |
100 % |
||
|
|
|
|
Rohstoff-Terminpreis (€/t) |
97 |
106 |
||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene derivative Finanzinstrumente insgesamt |
10.556 |
8.074 |
|
|
|
|
Unrealisiertes Ergebnis aus zum Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumenten der Level-3-Kategorie
Die unrealisierten Ergebnisse basieren nicht ausschließlich auf nicht beobachtbaren Parametern, sondern zahlreiche der Parameter, die zur Bewertung der Finanzinstrumente in dieser Kategorie herangezogen werden, sind beobachtbar. Somit basiert die Veränderung der Ergebnisse teilweise auf Veränderungen der beobachtbaren Parameter im Laufe der Berichtsperiode. Viele der Positionen in dieser Kategorie der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts sind ökonomisch durch Finanzinstrumente abgesichert, die den anderen Kategorien der Hierarchie zugeordnet sind. Die kompensierenden Gewinne und Verluste, die aus den entsprechenden Absicherungsgeschäften erfasst wurden, sind nicht in der folgenden Tabelle reflektiert. Diese beinhaltet gemäß IFRS 13 nur die Gewinne und Verluste, die aus den am Bilanzstichtag gehaltenen, originären Level-3-Instrumenten resultieren. Das unrealisierte Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Level-3-Kategorie ist sowohl im Zinsüberschuss als auch im Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
|
3. Quartal |
|
in Mio € |
30.9.2014 |
30.9.2013 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: |
|
|
Wertpapiere des Handelsbestands |
448 |
79 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
121 |
–1.387 |
Sonstige Handelsaktiva |
–11 |
34 |
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte |
142 |
208 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
73 |
–24 |
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
772 |
–1.089 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: |
|
|
Wertpapiere des Handelsbestands |
0 |
3 |
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
102 |
–457 |
Sonstige Handelspassiva |
0 |
0 |
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen |
–32 |
–27 |
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen |
17 |
–62 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt |
88 |
–543 |
Insgesamt |
860 |
–1.632 |
Erfassung des Handelstaggewinns („Trade Date Profit“)
Soweit in erheblichem Umfang nicht beobachtbare Parameter für Bewertungsmodelle zugrunde gelegt werden, erfolgt die Erfassung des betreffenden Finanzinstruments zum Transaktionspreis und jeglicher am Handelstag ermittelte Gewinn wird abgegrenzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung der Handelstaggewinne seit Jahresbeginn, die aufgrund der Anwendung wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter für zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente abgegrenzt wurden. Die Bestände setzen sich vorwiegend aus Derivaten zusammen.
in Mio € |
30.9.2014 |
30.9.2013 |
Bestand am Jahresanfang |
796 |
699 |
Neue Geschäfte während der Periode |
601 |
340 |
Abschreibung |
–204 |
–231 |
Ausgelaufene Geschäfte |
–106 |
–93 |
Nachträgliche Veränderung der Beobachtbarkeit |
–52 |
–40 |
Wechselkursveränderungen |
8 |
–17 |
Bestand am Periodenende |
1.043 |
658 |