Dieser Abschnitt bezieht sich auf belastete Vermögenswerte innerhalb der Institutsgruppe, konsolidiert für aufsichtsrechtliche Zwecke gemäß dem deutschen Kreditwesengesetz. Nicht eingeschlossen sind damit Versicherungsunternehmen oder Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Die von Tochterunternehmen des Versicherungsgewerbes als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte sind Bestandteil der Anhangangabe 23 „Als Sicherheiten verpfändete und erhaltene Vermögenswerte“ des Konzernabschlusses. Verfügungsbeschränkte Vermögenswerte, gehalten, um Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern erfüllen zu können, sind Bestandteil der Anhangangabe 40 „Informationen zu Tochtergesellschaften“ des Konzernabschlusses.
Belastete Vermögenswerte sind hauptsächlich die bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte, die bei der besicherten Refinanzierung, Sicherheiten-Swaps und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit verpfändet werden. Darüber hinaus berücksichtigen wir, in Übereinstimmung mit den technischen Standards der EBA zum regulatorischen Berichtswesen von belasteten Vermögenswerten, Vermögenswerte, die über Abrechnungssysteme platziert sind, einschließlich leistungsgestörter Mittel und Sicherheitenleistungen (Initial Margin), sowie andere als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte, die nicht frei abgerufen werden können, wie vorgeschriebene Mindestreserven bei Zentralbanken, als belastete Vermögenswerte. Nach EBA-Richtlinien auch als belastet einbezogen sind Forderungen aus derivativen Ausgleichszahlungen.
Sofort verfügbare Vermögenswerte sind unbelastete und frei übertragbare bilanzielle und außerbilanzielle Positionen, die nicht auf andere Weise belastet sind und die in uneingeschränkt übertragbarer Form vorliegen. Bis auf Forderungen aus Wertpapierleihe, aus Wertpapierpensionsgeschäften und positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten werden alle unbelasteten, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, finanziellen Vermögenswerte und zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Investitionen als sofort verfügbar angesehen.
Der sofort verfügbare Wert entspricht dem aktuell bilanzierten Buchwert und nicht einem gestressten Liquiditätswert (siehe „Liquiditätsreserven“-Abschnitt mit einer Analyse unbelasteter liquider Vermögenswerte, die in einem Liquiditätsstressszenario verfügbar sind). Sonstige unbelastete Vermögenswerte sind bilanzielle und außerbilanzielle Positionen, die nicht als Sicherheit für besicherte Refinanzierung oder andere besicherte Schuldverschreibungen gehalten werden oder die auf andere Weise als nicht verfügbar angesehen werden. In dieser Kategorie enthalten sind Forderungen aus Wertpapierleihen sowie aus Wertpapierpensionsgeschäften und positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten. In ähnlicher Weise werden Kredite und sonstige Forderungen an Kunden nur dann als sofort verfügbar angesehen, sofern diese in einer standardisierten, übertragbaren Form vorliegen und noch nicht genutzt wurden, um Finanzierungsmittel zu generieren. Dies stellt einen konservativen Ansatz dar, da ein Teil dieser Kredite, die momentan unter Sonstige gezeigt werden, in ein Format gebracht werden könnte, das es uns ermöglichen würde, Finanzierungsmittel zu generieren.
Belastete und unbelastete Vermögenswerte |
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31.12.2016 |
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Buchwert |
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Unbelastete Vermögenswerte |
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in Mrd € |
Vermögenswerte |
Belastete Vermögenswerte |
Sofort verfügbar |
Sonstige |
||||
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||||||||
Schuldtitel |
151 |
57 |
94 |
0 |
||||
Aktieninstrumente |
75 |
42 |
33 |
0 |
||||
Sonstige Aktiva: |
|
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||||
Barreserve und verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten |
191 |
12 |
179 |
0 |
||||
Forderung aus Wertpapierleihe oder Wertpapierpensionsgeschäften1 |
36 |
0 |
0 |
36 |
||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte2 |
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||||
Handelsaktiva |
14 |
0 |
14 |
0 |
||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
488 |
0 |
0 |
488 |
||||
Forderung aus Wertpapierleihe oder Wertpapierpensionsgeschäften1 |
69 |
0 |
0 |
69 |
||||
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
7 |
0 |
7 |
0 |
||||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte2 |
3 |
0 |
3 |
0 |
||||
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
419 |
72 |
17 |
329 |
||||
Sonstige Aktiva |
139 |
55 |
0 |
84 |
||||
Insgesamt |
1.591 |
239 |
347 |
1.005 |
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31.12.2016 |
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Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten |
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Unbelastete Vermögenswerte |
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in Mrd € |
Vermögenswerte |
Belastete Vermögenswerte |
Sofort verfügbar |
Sonstige |
Erhaltene Sicherheiten: |
260 |
218 |
43 |
0 |
Schuldtitel |
196 |
155 |
41 |
0 |
Aktieninstrumente |
64 |
63 |
2 |
0 |
Sonstige erhaltene Sicherheiten |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
31.12.2015 |
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|
Buchwert |
|||
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|
Unbelastete Vermögenswerte |
|
in Mrd € |
Vermögenswerte |
Belastete Vermögenswerte |
Sofort verfügbar |
Sonstige |
Schuldtitel |
215 |
74 |
141 |
0 |
Aktieninstrumente |
76 |
49 |
28 |
0 |
Sonstige Aktiva: |
|
|
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|
Barreserve und verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten |
107 |
11 |
96 |
0 |
Forderung aus Wertpapierleihe oder Wertpapierpensionsgeschäften1 |
56 |
0 |
0 |
56 |
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte2 |
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|
Handelsaktiva |
17 |
0 |
17 |
0 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten |
518 |
0 |
0 |
518 |
Forderung aus Wertpapierleihe oder Wertpapierpensionsgeschäften1 |
73 |
0 |
0 |
73 |
Sonstige zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
12 |
0 |
12 |
0 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2 |
3 |
0 |
3 |
0 |
Forderungen aus dem Kreditgeschäft |
424 |
45 |
11 |
368 |
Sonstige Aktiva |
132 |
59 |
0 |
74 |
Insgesamt |
1.632 |
238 |
307 |
1.087 |
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31.12.2015 |
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Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten |
|||
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|
Unbelastete Vermögenswerte |
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in Mrd € |
Vermögenswerte |
Belastete Vermögenswerte |
Sofort verfügbar |
Sonstige |
Erhaltene Sicherheiten: |
285 |
238 |
46 |
1 |
Schuldtitel |
197 |
152 |
45 |
0 |
Aktieninstrumente |
87 |
86 |
1 |
0 |
Sonstige erhaltene Sicherheiten |
1 |
0 |
0 |
1 |
Die obigen Tabellen zeigen bilanzielle und außerbilanzielle Vermögenswerte, die in die Kategorien „Belastete“, „Sofort verfügbare“ und „Sonstige“ eingeteilt werden. Alle Forderungen aus Wertpapierleihe und aus Wertpapierpensionsgeschäften werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten ausgewiesen.
Die belasteten Vermögenswerte in den obigen Tabellen beinhalten Vermögenswerte, die auf Ebene der einzelnen Gesellschaften unbelastet, jedoch möglicherweise im Konzern nur eingeschränkt übertragbar sind. Solche Restriktionen können auf entsprechende lokale Anforderungen an die Kreditvergabe oder ähnliche aufsichtsrechtliche Restriktionen zurückzuführen sein. In dieser Situation ist es nicht möglich, einzelne nicht übertragbare Bilanzpositionen zu identifizieren.