Aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen können wir mit einem Kreditnehmer, der sich in, beziehungsweise in absehbarer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten befindet, eine Forbearance-Maßnahme vereinbaren, um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung für einen begrenzten Zeitraum zu erleichtern. Für unsere Firmenkunden wird ein individueller Ansatz unter Berücksichtigung der einzelnen Transaktion sowie kundenspezifischer Fakten und Umstände angewandt. Für Konsumentenkredite vereinbaren wir Forbearance-Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum, indem die vollständige oder teilweise Rückzahlung oder zukünftige Ratenzahlungen auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben werden. Allerdings muss der in diesem Zeitraum nicht gezahlte Betrag inklusive aufgelaufener Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgeglichen werden. Rückzahlungsoptionen umfassen eine Verteilung auf die Restlaufzeit, eine einmalige Zahlung oder eine Laufzeitverlängerung. Die Möglichkeiten einer Forbearance-Maßnahme sind begrenzt und abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Kunden, unseren Risikomanagementstrategien und den örtlichen Gesetzen. Im Falle einer Forbearance-Vereinbarung führen wir, wie unten beschrieben, eine Verlusteinschätzung durch, bilden, soweit notwendig, eine Wertberichtigung und berichten den Kredit anschließend als wertgemindert.
Unser Management und Reporting von Forborne-Krediten folgt den EBA Definitionen für Forbearance und leistungsgestörte Kredite (finaler Entwurf des technischen Durchführungsstandards (ITS) für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung über Forborne und Non-Performing Bestände gemäß Artikel 99 (4) der Regulierung (EU) No. 575/2013). Sobald die in der ITS genannten Bedingungen erfüllt sind, berichten wir Kredite als Forborne-Kredite beziehungsweise entfernen Kredite aus dem Forbearance-Bericht, sobald die Aufhebungsbedingungen in der ITS erfüllt sind (d.h. ein Kredit wird nach einer Bewährungszeit von mindestens 2 Jahren wieder auf nicht leistungsgestört hochgestuft, sofern mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßige, insgesamt nicht immaterielle Zins- und Tilgungszahlungen getätigt wurden und zum Ende der Bewährungszeit keine Forderung gegenüber dem Kunden mehr als 30 Tage überfällig ist).
Forborne-Kredite |
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31.12.2017 |
31.12.2016 |
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Nicht leistungsgestört |
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Leistungsgestört |
Neu verhandelte Kredite insgesamt |
Nicht leistungsgestört |
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Leistungsgestört |
Neu verhandelte Kredite insgesamt |
in Mio € |
Nicht wertgemindert |
Nicht wertgemindert |
wertgemindert |
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Nicht wertgemindert |
Nicht wertgemindert |
wertgemindert |
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Deutschland |
1.109 |
569 |
711 |
2.390 |
907 |
374 |
983 |
2.264 |
Nicht-Deutschland |
445 |
529 |
1.248 |
2.222 |
799 |
709 |
1.697 |
3.204 |
Insgesamt |
1.554 |
1.099 |
1.959 |
4.612 |
1.706 |
1.083 |
2.679 |
5.468 |
Die Verringerung der neu verhandelten Kredite belief sich in 2017 auf 857 Mio €, verursacht von leistungsgestörten Krediten an nicht-deutsche Kunden. Diese Reduktion resultierte in erster Linie aus dem Verkauf von leistungsgestörten Krediten in unserem Portfolio für Schiffskredite in CIB sowie in PCB International.
Entwicklung der Forborne-Kredite |
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in Mio € |
31.12.2017 |
Bestand am Jahresanfang |
5.468 |
Im Jahr als Forborne klassifiziert |
1.015 |
Aufgehobene Forborne Klassifizierungen im Jahr (einschließlich Rückzahlungen) |
−1.518 |
Abschreibungen |
−234 |
Wechselkursveränderungen/Sonstige |
−119 |
Bestand am Jahresende |
4.612 |